Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 86

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Mit dieser Novelle soll auch eine einheitliche Ausbildung in den Fahrschulen, die soge­nannte Fahrausbildung, erreicht werden. Ganz neu in dieser Novelle ist, dass in Zu­kunft Beweisfotos von einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch für die Verfolgung von anderen Delikten, wie zum Beispiel dem Telefonieren mit dem Handy am Steuer oder der Missachtung der Gurtpflicht, herangezogen werden dürfen. Man verspricht sich von dieser Novelle mehr Verkehrssicherheit.

Herr Kollege Willi, die Tatsachen sind schon so, dass das nicht nur die Stadträtin, von der Sie gesprochen haben, initiiert hat, sondern es gibt natürlich viele politische Partei­en und Mandatare, die sich dieser Sache sehr energisch annehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)

12.19


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


12.19.39

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Österreich befindet sich derzeit im EU-Mittelfeld, wenn es um Verkehrssicherheit geht. Das Mittelfeld kann aber nicht Österreichs Anspruch sein; das haben wir heute schon ein paar Mal gehört. Wir wollen, dass Österreich zu den fünf si­chersten Ländern Europas gehört.

Ein erster Schritt dazu ist die Umsetzung des sogenannten EU-Verkehrssicherheits­pakets, also die Kraftfahrgesetz-Novelle. Das betrifft unter anderem EU-Richtlinien über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhän­gern, aber auch die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicher­heit von Nutzfahrzeugen und die Änderung der Richtlinie über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge.

Mit dieser Novelle wird im Sinne der Qualitätssicherung auch eine bundeseinheitliche Administration der Fahrausbildung und des Fahrschulwesens angestrebt. Das betrifft ins­besondere die Fahrschulinspektionen.

Das Kraftfahrgesetz erlaubt künftig auch, dass Beweisfotos aufgrund einer Geschwin­digkeitsübertretung – Stichwort Radarfoto – für die Verfolgung von anderen Delikten, wie etwa dem unzulässigen Telefonieren mit einem Mobiltelefon oder dem Verstoß gegen Sicherheitsgurt- oder Sturzhelmpflicht, herangezogen werden dürfen. All diese Maßnah­men werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Zu den neuen Regelungen – das haben wir heute auch schon mehrmals gehört – kommt eben auch eine grüne Nummerntafel für Elektrofahrzeuge, damit die E-Fahrzeuge mar­kiert werden können. Warum wollen wir das machen? – Derzeit beträgt der Anteil von Elektrofahrzeugen an Autos nur 0,2 Prozent. Das soll sich ändern, indem die Autos günstiger werden und auch an weiteren Orten aufgeladen werden können. Zusätzlich sollen bestimmte Privilegien für Elektrofahrer ebenfalls den Kauf von E-Fahrzeugen an­heben. Das könnte zum Beispiel Gratisparken oder die Öffnung einzelner Busspuren für Elektroautos sein. Und dazu brauchen wir zur Kennzeichnung die grüne Nummern­tafel. (Beifall bei der SPÖ.)

12.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.21.38

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Willi, Sie haben mich mit Ihren Aussagen jetzt zweifach verblüfft.

 


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