Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 239

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noch Gelegenheit haben, und ich bin überzeugt davon, dass wir da die Mehrheit auf unserer Seite haben werden, um eine Reform zu schaffen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Grundzügen erläutert, ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht da­her mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Erwin Preiner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kol­leginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Land-und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1263 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 ge­ändert wird (1413 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1263 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebens­mittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird in der Fassung des Berichtes des Aus­schusses für Land-und Forstwirtschaft (1413 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

"1a. Artikel II § 1 Abs. 1 lautet:

"(1) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann für die im § 2 genannten Waren

1. durch Verordnung im Falle einer unmittelbar drohenden Störung der Versorgung oder zur Behebung einer bereits eingetretenen Störung unbedingt erforderliche Lenkungs­maßnahmen anordnen, sofern diese Störungen

a) keine saisonale Verknappungserscheinung darstellen und

b) durch marktkonforme Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnis­mäßigen Mitteln abgewendet oder behoben werden können,

oder

2. aufgrund der Empfehlungen des Bundeslenkungsausschusses zu Zwecken der Si­cherstellung einer langfristigen Krisenvorsorge und Erhaltung der Ernährungssouverä­nität unter Berücksichtigung der bestehenden EU-rechtlichen und nationalen Regelun­gen Vorsorgemaßnahmen, die zur Erreichung der Ziele geeignet sind, treffen.""

2. Nach Z 5 werden folgende Z 5a und 5b eingefügt:

"5a. Der bisherige Artikel II § 18 erhält die Absatzbezeichnung "(1)". Als neuer Abs. 2 wird angefügt:

"(2) Der Bundeslenkungsausschuss hat sich darüberhinaus unter Berücksichtigung der bestehenden EU-rechtlichen und nationalen Regelungen im Bereich der Markt- und Preis­beobachtung sowie Marktregulierung als Vorsorgemaßnahme mit der Lage der Märkte einschließlich der Preise zu befassen, um die Sicherstellung einer langfristigen Krisen­vorsorge und die Erhaltung der Ernährungssouveränität prüfen zu können. Für diese Zwe­cke sind ein jährlicher Bericht der Agrarmarkt Austria an den Bundeslenkungsausschuss auf Basis ihrer laufenden Markt- und Preisbeobachtung sowie sonstige verfügbare Markt- und Preisdaten, Erzeuger- und Produktionskosten inklusive der biologischen Landwirt-


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