Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 86

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wieder die Mehrheit und somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1445 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1446 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

12.07.1920. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1331 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird (1448 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1351 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird (1449 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1092/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Abdeckung des notwendigen Pflegebedarfs (1450 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1836/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweit einheitliche Mindestpersonalschlüssel in Alten- und Pflegeheimen (1451 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1866/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pen­sionsanpassung 2017 um 1,3 Prozent, eine Ausgleichszulagenanpassung, die Abschaffung der Ruhensbestimmungen für ASVG-Versicherte sowie die jähr­liche Valorisierung des Pflegegeldes (1452 d.B.)

 


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