Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 18

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Wir schauen da sehr genau hin – ich nehme das sehr ernst, ich nehme das auch für mein Haus sehr ernst, das ist überhaupt keine Frage –, ich habe mir für das Jahr 2017 selbst auf die Agenda gesetzt, beim Thema Entbürokratisierung und Verwaltungsauf­wand an den Schulen wirklich hinzuschauen, was es braucht – es wird Dinge brau­chen, das ist überhaupt keine Frage – und was wir vielleicht auch einstellen können. Da muss man auch mit den Landesschulräten, mit den Behörden zusammenarbeiten, weil nicht alles an Anfragen und Nachfragen von uns kommt, sondern da kommt ja durchaus auch viel über die Landes- und Stadtschulräte.

Das heißt, wir müssen zusammenarbeiten und schauen, was man sich schenken kann und was zwingend notwendig ist. Diese Balance gilt es zu finden.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 3. Anfrage, das ist jene des Herrn Abge­ordneten Dr. Rosenkranz. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Die Überwindung des differenzierten Schulsystems insbesondere durch die gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen ist Ihrerseits ja offensichtlich ein Anliegen. Jetzt sollen dafür Modellregionen eingeführt werden, wie es im Vortrag an den Ministerrat oder auch in anderen Papieren zu sehen ist, und da gibt es einen ganz konkreten Vorschlag, nämlich dass sogar die Bundesverfassung für diese Modellre­gionen geändert werden soll, dass in der Bundesverfassung ein eigener Buchstabe eingeführt werden soll, wodurch es dann zu einer allgemeinbildenden öffentlichen Pflicht­schule im Sekundarbereich kommt.

Die Bundesverfassung ist nach der Grundnorm eigentlich das Höchste in der Rechts­ordnung in unserem Staat, und sie ist nicht auf Modellregionen beschränkt. Es drängt sich der Verdacht auf, dass da eine Gesetzesreform, eine Verfassungsreform gemacht wird, die es dann erlaubt, nicht nur in den Modellregionen eine derartige Schule zu ma­chen, was auch einige Elternvereine dazu bewogen hat, das nachzufragen.

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen jetzt die Frage formulieren.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (fortsetzend): Meine Frage lautet:

262/M

„Bedeuten die geplanten ‚allgemeinbildenden Pflichtschulen‘ als Bundesschulen, die pa­rallel zur NMS geführt werden sollen, das Aus der AHS-Unterstufe?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: Nein, das bedeuten sie keineswegs. Sie haben ja selbst davon gesprochen, dass wir im Ministerratsvortrag vom 17. November 2015 Modellregionen für eine gemeinsame Schule der 6- bis 14-Jäh­rigen beschlossen haben. Das Konzept dazu wird im Laufe des ersten Halbjahres 2017 ausgearbeitet, und es braucht dann natürlich eine rechtliche Absicherung, damit diese Modellregionen umgesetzt werden können.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Abgesehen davon, dass in dem Verfas­sungsentwurf von Modellregionen nichts zu lesen ist, sondern das allgemeine Gültig­keit hat, lautet meine Frage:

Gemäß dem Rechnungshof ist die AHS-Unterstufe die günstigste, gemäß diversen Tes­tungen auch die effizienteste Schulform. Warum soll das überhaupt geändert werden?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


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