und daher Wahlfreiheit einerseits einfordern, wenn sie unter Umständen – wie etwa in Kärnten – schon verloren gegangen oder fast verloren gegangen ist, und andererseits die Beibehaltung der Wahlfreiheit für ihre Kinder für die Zukunft einfordern.
Meine Frage: Wie soll diese Wahlfreiheit nicht nur über 2020 hinaus, sondern auch jetzt schon gewährleistet werden?
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: Ich nehme diese Sorgen der Eltern sehr ernst. Wir haben dasselbe Ziel, nämlich das Beste für die Schülerinnen und Schüler, das ist überhaupt keine Frage – deshalb ja auch Modellregionen: um zu testen, was sich bewährt, was sich weniger gut bewährt, um dann ein Modell zu finden, das sich über weite Strecken über Österreich ausrollen lässt. Es wäre schon das Ziel, dass wir das flächendeckend einführen und die Sonderpädagogischen Zentren die Ausnahme sind. Das ist der Weg.
Man muss das gut angehen, man muss das hochqualitativ angehen, man muss die Ängste der Eltern ernst nehmen.
Aber noch einmal: Ich war in Südtirol, ich habe mit den Eltern gesprochen, ich habe mit den Betroffenen gesprochen, und dort gab es unisono ein wirkliches Commitment zur Inklusion als die beste Wahl, aber es müssen die Ressourcen da sein, es muss gut gestaltet sein, und es muss auch die räumlichen Infrastruktur passen.
Ich war auch – ich glaube, es war erst vorige Woche – in einer Volksschule in Innsbruck, und an dieser Schule werden auch schwerstbehinderte Kinder inklusiv mitbeschult und betreut. Es war sehr beeindruckend, was dort gelingt. Tirol verwendet die Strukturmittel, die es im Rahmen des Finanzausgleichs auch für Bildung bekommt, um genau dieses Unterstützungspersonal zusätzlich dort hineinzustellen, und dann geht es schon – dann geht es sogar qualitativ sehr gut. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Jarmer.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur 12. Anfrage, die von Herrn Abgeordnetem Dr. Töchterle gestellt wird. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministra! Sie haben heute am Anfang schon von der tertiärisierten Lehrerbildung gesprochen. Es gibt vom Wissenschaftsrat die Empfehlung, die Pädagogischen Hochschulen hochschulförmiger zu machen. Sie haben angekündigt, ihnen mehr Autonomie zu geben – plausibel als ehemalige Rektorin, die die Segnungen der Autonomie selbst erlebt und auch ausgenützt hat.
Daher meine Frage:
„Wie weit sind Ihre konkreten Planungen, sowohl inhaltlicher wie zeitlicher Natur, gediehen, um den Pädagogischen Hochschulen jene Autonomie zu verleihen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen und zielführend ist?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Bildung Mag. Dr. Sonja Hammerschmid: Sie haben schon einiges angesprochen. Ich bin zutiefst überzeugt von autonomer Gestaltungsfreiheit an den Hochschulen und Universitäten, weil ich selbst erleben durfte, welchen Qualitätssprung Universitäten damit genommen haben.
Derzeit sind unsere Pädagogischen Hochschulen nachgeordnete Dienststellen unseres Hauses mit allem bürokratischen Wildwuchs, der damit einhergeht, weil die Struktur so
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