legInnen der ÖVP nochmals die Chance, dafür zu stimmen, um den Menschen diese Selbstvertretungsposition zu ermöglichen.
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bestellung eines Selbstvertreters behinderter Menschen in den ORF-Publikumsbeirat
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der im § 28 des ORF-Gesetzes die verpflichtende Bestellung eines Selbstvertreters für den Bereich Menschen mit Behinderungen im Publikumsrat beinhaltet.“
*****
Hier ist Ihre Chance, nutzen Sie sie! (Beifall bei den Grünen.)
13.17
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde betreffend Bestellung eines Selbstvertreters behinderter Menschen in den ORF-Publikumsbeirat
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Jahresbericht 2015 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (III-253 d.B.) (1468 d.B.)
Begründung
Im ORF-Publikumsrat ist kein selbst behinderter Experte/Expertin für den Bereich Menschen mit Behinderung vertreten. Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die den Grundsatz der Selbstvertretung von behinderten Menschen in allen sie betreffenden Gremien vorsieht.
In § 28 Abs. 4 ORF-Gesetz ist geregelt:
„Der Bundeskanzler hat für die weiteren Mitglieder Vorschläge von Einrichtungen bzw. Organisationen, die für die nachstehenden Bereiche bzw. Gruppen repräsentativ sind, einzuholen: die Hochschulen, die Bildung, die Kunst, der Sport, die Jugend, die Schüler, die älteren Menschen, die behinderten Menschen, die Eltern bzw. Familien, die Volksgruppen, die Touristik, die Kraftfahrer, die Konsumenten und der Umweltschutz.“
Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) und die Selbstbestimmt Leben Initiative Österreich (SLIÖ) haben vor der letzten Bestellung des ORF-Publikumsrates fünf qualifizierte behinderte Kandidaten für die Vertretung behinderter Menschen nominiert. Trotzdem kam es dann zur Bestellung eines nichtbehinderten Vertreters.
Damit in Zukunft sichergestellt ist, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen im ORF-Publikumsrat durch eine selbst behinderte Person vertreten werden, und
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