Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll162. Sitzung / Seite 95

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legInnen der ÖVP nochmals die Chance, dafür zu stimmen, um den Menschen diese Selbstvertretungsposition zu ermöglichen.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bestel­lung eines Selbstvertreters behinderter Menschen in den ORF-Publikumsbeirat

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzu­leiten, der im § 28 des ORF-Gesetzes die verpflichtende Bestellung eines Selbstvertre­ters für den Bereich Menschen mit Behinderungen im Publikumsrat beinhaltet.“

*****

Hier ist Ihre Chance, nutzen Sie sie! (Beifall bei den Grünen.)

13.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde betreffend Bestellung ei­nes Selbstvertreters behinderter Menschen in den ORF-Publikumsbeirat

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Jahresbericht 2015 des ORF gemäß § 7 ORF-Gesetz, vorgelegt vom Bundesmi­nister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (III-253 d.B.) (1468 d.B.)

Begründung

Im ORF-Publikumsrat ist kein selbst behinderter Experte/Expertin für den Bereich Men­schen mit Behinderung vertreten. Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonven­tion, die den Grundsatz der Selbstvertretung von behinderten Menschen in allen sie betreffenden Gremien vorsieht.

In § 28 Abs. 4 ORF-Gesetz ist geregelt:

„Der Bundeskanzler hat für die weiteren Mitglieder Vorschläge von Einrichtungen bzw. Organisationen, die für die nachstehenden Bereiche bzw. Gruppen repräsentativ sind, einzuholen: die Hochschulen, die Bildung, die Kunst, der Sport, die Jugend, die Schü­ler, die älteren Menschen, die behinderten Menschen, die Eltern bzw. Familien, die Volksgruppen, die Touristik, die Kraftfahrer, die Konsumenten und der Umweltschutz.“

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) und die Selbstbe­stimmt Leben Initiative Österreich (SLIÖ) haben vor der letzten Bestellung des ORF-Publikumsrates fünf qualifizierte behinderte Kandidaten für die Vertretung behinderter Menschen nominiert. Trotzdem kam es dann zur Bestellung eines nichtbehinderten Ver­treters.

Damit in Zukunft sichergestellt ist, dass die Interessen von Menschen mit Behinderun­gen im ORF-Publikumsrat durch eine selbst behinderte Person vertreten werden, und


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