Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 22

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die Schwelle, eine antisemitische Äußerung oder letzten Endes eine Tat – eine Schmier­aktion oder eine Schändung, die ohnehin klar eine Ermittlung der Polizei nach sich zieht – anzuzeigen, niedriger geworden ist, daher gibt es mehr Anzeigen.

Anzeigen aufgrund von islamophoben Äußerungen oder Handlungen gibt es derzeit noch weniger. Da gibt es offensichtlich noch eine Art Toleranzbereich. Wir wissen von einzelnen Übergriffen, das ist gar keine Frage, über die uns berichtet wurde, die aber noch nicht zu Anzeigen geführt haben.

Insgesamt hat sich der radikale Rand links und rechts in Österreich im europäischen Vergleich Gott sei Dank in einem sehr moderaten Maße entwickelt.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 3. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenkranz. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Einen schönen blau-gelben guten Morgen von Niederösterreicher zu Niederösterreicher! Wir Freiheitliche fragen im Innenministerium sehr gerne Zahlen, Daten und Fakten ab, damit wir entsprechend agieren können und sich das Ganze faktenorientiert abspielt.

Jetzt haben wir von Ihnen erfahren, dass sich im Jahr 2016 7 083 Personen dem Asyl­verfahren entzogen haben, davon 4 750 Fremde während des Zulassungsverfahrens. Sie haben sich einfach verabschiedet, sie sind, wie man so schön sagt, untergetaucht. Bereits 2015 haben wir eine Zahl erfragt: Da waren es 7 600 Personen während des Zulassungsverfahrens, davon 6 596 im Dublinverfahren, für die also an sich ein ande­res EU-Land zuständig gewesen wäre.

Meine Frage daher:

275/M

„Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit sich in Zukunft weniger Fremde dem Asylverfahren entziehen, also nicht mehr untertauchen können?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, das ist ei­ne ganz heikle Frage, die zweifach beantwortet werden kann. Grundsätzlich ist mir je­der, der hier einen Asylantrag stellt, aber im Verfahren draufkommt, er möchte nicht in Österreich bleiben, und daher wieder in ein anderes Land geht, recht, denn der ist nicht da.

Ist er beim Asylverfahren untergetaucht, wird er bei uns letzten Endes zur Fahndung ausgeschrieben und gesucht. Er steht auf den Listen der Polizei, und wir merken, dass nach drei, vier Jahren manche wieder auftauchen. Das ist aber eine sehr kleine Zahl; wenn Sie die wollen, werden wir sie in dieser Form erheben können.

Für uns ist aber nicht die Frage jener, die im Asylverfahren untertauchen, sondern vor allem jener, die einen rechtskräftigen negativen Bescheid erhalten haben, ganz we­sentlich. Da ist es für uns entscheidend, dass nicht untergetaucht werden kann und dass wirklich eine Ausreiseverpflichtung vorliegt, und ich hoffe, dass wir alle hier im Par­lament im Fremdenrechtsänderungspaket gemeinsam jene Maßnahmen durchsetzen, die das Untertauchen möglichst verhindern sollen.

Solange das Asylverfahren läuft, haben wir, da es da ja einen vollkommen freien Zu­gang gibt und man sich frei bewegen kann, keine polizeiliche Möglichkeit, außer wir suchen jemanden, dann tun wir das. Zu diesem Zeitpunkt gibt es aber keine andere Art und Weise, wie man damit umgehen kann.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.

 


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