Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 34

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neuerbare Energien – dazu läuft in Nigeria ein Projekt, das in der Planungsphase ist –, um dann gemeinsam die Fachkräfte oder eingeschulte Arbeitskräfte nach Nigeria zurück­zubringen. Das sind einzelne Projekte, die bei uns betreut werden.

Wir halten das für den wesentlichen und richtigen Weg, um diesen Menschen auch ei­ne Perspektive zu bieten und unter anderem die Fluchtgründe zu beheben, die sie da­zu bewogen haben, ihre Länder zu verlassen, und um auch zu zeigen, dass sie in ih­rem eigenen Land Bedingungen schaffen müssen, um eine Lebensperspektive zu ha­ben. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 10. Anfrage, jener der Frau Abge­ordneten Mag. Korun. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mich kontaktieren immer wieder österreichische Staats­bürger und Staatsbürgerinnen, die Flüchtlinge, Schutzsuchende unterstützen. Sie be­richten von mehreren Fällen, beispielsweise von einem afghanischen Kinderflüchtling, der seit Oktober 2014 in Österreich ist und das Asylinterview noch immer nicht gehabt hat. Deshalb, und weil das Bundesasylamt Ihnen unterstellt ist, möchte ich die Frage stellen:

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„Was sind die Ursachen für den Missstand im Asylverfahren, dass teilweise schutzsu­chende Menschen, die im September 2015“ – oder noch früher – „Asylanträge einge­bracht haben, seit eineinhalb Jahren“ – oder noch länger – „noch immer auf ein Erstge­spräch mit dem Bundesasylamt warten?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete, ich glaube, dass unser Asylamt, unser BFA, im internationalen Vergleich einem sehr hohen Stan­dard entspricht. Das zeigt unter anderem die Tatsache, dass der Leiter auch der Vorsit­zende der EASO auf Malta ist.

Dass es vereinzelt Probleme geben kann, steht außer Frage. Meiner Information nach gibt es immer dann Probleme, wenn ein Mitarbeiter unseres BFA zum Beispiel erkrankt oder in Karenz geht und der ganze Akt übertragen wird; dann kann es zu Problemen kommen. Es kann auch einmal vorkommen, dass es bei den derzeit 77 000 zu be­handelnden Fällen den einen oder anderen Fall gegeben hat, der nicht in der Form ab­gelaufen ist, wie es hätte sein sollen. Grosso modo ist das aber mit Sicherheit nicht feststellbar, sondern die Arbeit ist exzellent. Wir haben seit 2014, damals haben wir mit 300 oder 500 Personen begonnen, in nur zwei Jahren auf 1 290 Personen aufgestockt – das müssen Sie sich vorstellen –, und wir werden im heurigen Jahr noch auf 1 400 auf­stocken. Die Personen müssen ja eingeschult werden, sie brauchen auch Zeit, da ih­nen diese Materie ja vollkommen neu ist. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen leis­ten exzellente Arbeit.

Ich würde sagen, was Sie erwähnt haben, ist ein Einzelfall – aber geben Sie den Fall bekannt! –, denn das durchschnittliche Asylverfahren dauert bei dieser Anzahl derzeit neun Monate. Verglichen mit dem Asylverfahren in Deutschland sind wir Weltmeister. Wenn Sie sich ansehen, wie hervorragend wir arbeiten, und einen Vergleich anstellen, dann werden Sie auch erkennen, dass wir, wenn wir die Fälle abarbeiten können, 2018 wieder auf eine mittlere Dauer von drei bis vier Monaten kommen werden. Deshalb müssen wir ja auch den Zuzug begrenzen. Das ist der wesentliche Punkt. Wenn wir uns den Rucksack immer wieder aufs Neue vollfüllen, werden wir diesen überborden­den Andrang in der Normalzeit, die uns vorschwebt, auch nicht abarbeiten können. (Bei­fall bei der ÖVP.)

 


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