Ziel ist primär, präventiv zu wirken und die freiwillige Ausreise, die einfach erfolgreicher ist und auch zügiger durchgeführt werden kann, zu unterstützen.
Betreffend Identitätsfeststellung: Wenn ich nicht weiß, woher jemand kommt, dann kann ich ihn letzten Endes auch nicht abschieben; das liegt in der Natur der Sache. Wie erfahre ich die Identität, wenn er sie nicht preisgibt? – Das ist wieder eine Sache, hinsichtlich derer wir denken, dass jemand, wenn er negativ beschieden ist, in eine Ausreiseeinrichtung kommt. Wir denken auch, dass er, wenn ein entsprechender Strafrahmen gegeben ist beziehungsweise konsekutiv auch Schritte gesetzt werden, dann vielleicht doch bereit ist, seine Identität preiszugeben.
Wir arbeiten intensiv mit den Botschaften zusammen. Wir arbeiten intensiv mit Sprachforschern zusammen, die schlussendlich sagen, woher jemand kommt, und da ist eine ganz wesentliche Forderung von uns, die noch nicht gesetzlich formuliert ist, dass wir auch seine Telekommunikationsverbindungen auswerten können, denn damit können wir sehr klar feststellen – das ist auch ein deutscher Vorschlag –, woher jemand kommt und in welchen Verbindungen er steht.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Am 28. April 2016 sagte zum Beispiel Herr Außenminister Kurz in der Fragestunde, es gebe „von mehreren Ministerien einschließlich des Außenministeriums“ – also auch von Ihnen – „Bemühungen, mit Afghanistan, Marokko, Algerien und anderen Staaten weitere Abkommen [...] abzuschließen.“ Nun hat Bundesminister Kurz in einem Interview mit der „Kleinen Zeitung“ vom 26. Februar 2017 gesagt, dass „die Rückführungsabkommen in der Zuständigkeit des Innenministeriums“ alleine liegen.
Ich frage Sie daher, Herr Minister: Wie viele Rückübernahmeabkommen hat Österreich im bilateralen Wege seit 2016 abgeschlossen, um die Abschiebung von Fremden zu forcieren?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Die Rückführungsabkommen müssen vor allem auf Ebene der Europäischen Union abgeschlossen werden, weil bilaterale Abkommen eigentlich nie die entsprechende Wirksamkeit haben. Wir haben mit Nigeria ein Abkommen geschlossen, und trotzdem ist die – so quasi – Abschiebung nach Nigeria schwierig, weil es natürlich immer wieder um die Frage geht, was die Identität ist, ob jemand wirklich Nigerianer ist.
Das heißt, das Abkommen wird ein bisschen überbewertet, denn es funktioniert nur dann, wenn die Identität schon am Anfang festgestellt wurde. Ich glaube, dass das Rückführungsabkommen mit Afghanistan, das die Europäischen Union zurzeit hat, der richtige Weg ist, und so weit müssen auch wir kommen.
Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Amon.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Bundesminister, ich wollte Sie noch fragen, welche Rolle in Ihren Planungen die freiwillige beziehungsweise eigenständige Rückkehr von Asylwerbern respektive anderen spielt.
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Ich glaube, das ist der wesentliche Punkt, dort setzen wir auch unseren Schwerpunkt. Für Reintegrationsmaßnahmen wird das Ministerium in den nächsten Jahren 12 Millionen € ausgeben. Wir arbeiten intensiv mit dem ICMPD zusammen, das versucht, mit den Herkunftsstaaten Entwicklungs- und Wirtschaftsprojekte aufzustellen und gemeinsam mit bei uns lebenden Personen aus diesen Staaten Ausbildungszentren zu schaffen, zum Beispiel für er-
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