Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 32

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weder krank ist oder wegen der familiären Situation noch ein Verfahren läuft; aber die, die ausreisen können, die wollen wir auch zur Ausreise verpflichten, daher ist auch der klare Vorschlag die Aberkennung der Grundversorgung.

Ich denke, dass das eine wesentliche Maßnahme ist, um – selbstverständlich – der Rechtsstaatlichkeit zum Durchbruch zu verhelfen – und der kann ja, weil er keinen Asyl­grund hat, wieder nach Hause fahren, da liegt keine persönliche Gefährdung vor, der hat keinen Grund.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Danke schön, Herr Bundesminister, für Ihre Ausführungen. Für uns hier im Hohen Haus ist es natürlich auch immer wichtig, wann und in welcher Form diese Umsetzung dann erfolgen wird.

Meine Zusatzfrage ist insofern sehr kurz: Inwiefern ist diesbezüglich hier im Hohen Haus die für Verfassungsänderungen erforderliche Mehrheit notwendig? Das heißt, wird es Verfassungsänderungen geben müssen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Die Bundesregierung hat in ih­rem neuen, überarbeiteten Regierungsprogramm auch festgehalten, dass man Ausrei­sezentren etablieren möchte und Gebietsbeschränkungen vornehmen möchte, inner­halb deren Ausreisepflichtige sich aufhalten dürfen. Ich glaube, da könnte eine Verfas­sungsänderung notwendig sein. Wenn es insbesondere um die Ausreiseanhaltung geht, ist das ein Freiheitsentzug, weil man sich ja so quasi nicht mehr frei bewegen kann – aus der derzeitigen Sicht, wird aber geprüft –; da könnte eine verfassungsgebende Mehr­heit notwendig sein. (Abg. Steinacker: Danke vielmals!)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 9. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Lasar. – Bitte.

 


Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Im Vorjahr wurden insgesamt 6 700 Personen außer Landes gebracht, davon wur­den aber nur 4 880 zwangsweise abgeschoben, der Großteil reiste freiwillig aus. Das sind viel weniger Abschiebungen, als noch im Jänner 2016 großartig angekündigt, näm­lich dass 12 500 Abschiebungen pro Jahr beziehungsweise 50 000 Abschiebungen bis 2019 durchgeführt werden.

Es gibt damit aber natürlich auch Probleme, eine Abschiebung in das Herkunftsland des Fremden kann aus bestimmten Gründen nicht möglich sein. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat für die Rückführung ein Ersatzdokument einzuholen, wenn der Fremde über kein entsprechendes Reisedokument verfügt. In vielen Fällen ist die Erlangung eines Ersatzdokuments nicht möglich, zum Beispiel, wenn die Staats­angehörigkeit ...

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen jetzt die Frage formulieren.

 


Abgeordneter David Lasar (fortsetzend): Die Frage lautet:

276/M

„Welche Maßnahmen haben Sie im letzten Jahr gesetzt, damit die Abschiebung von Fremden, bei welchen wegen fehlender offizieller Dokumente die Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden kann, leichter möglich wird?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka: Wir reden da von Außerlan­desbringungen, die 10 000, die 12 000 sind Außerlandesbringungen, und auch die 50 000 sind Außerlandesbringungen. Das sind nicht alles Abschiebungen, denn unser


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