Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte, Herr Bundesminister.
13.50
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bedanke mich – auch bei meinem Vorredner – für die Debattenbeiträge. Ich glaube, es war eine sehr wichtige Klarstellung, die hier getroffen wurde.
Die Zuweisung, also in welchem Ausschuss diese Materie behandelt wird, obliegt dem Hohen Haus und liegt nicht in meinem Ingerenzbereich. Ich muss jedoch feststellen: Wir haben im Verfassungsausschuss eine sehr gute und hochstehende Debatte geführt, die alle Facetten dieser Regierungsvorlage behandelt hat. Ich kann mich der Bemerkung der Frau Abgeordneten Brunner, dass wir hier an den Fachausschüssen vorbei operiert hätten, nicht anschließen. Wie gesagt, die Zuweisung obliegt dem Hohen Haus, und ich stehe jedem Ausschuss zur Verfügung, in dem diese Materie behandelt wird.
Frau Abgeordnete Brunner, ich stimme Ihnen zu, es ist tatsächlich ein schweres Paket. Es ist ein starkes Signal der Verwaltungsvereinfachung, das wir hier in einer Sammelnovelle mit 21 Novellen setzen. 18 Bundesgesetze werden maßgeblich abgeändert, drei werden aufgehoben, und, wie gesagt, wir haben eine sehr ausführliche und sehr hochstehende Debatte im Verfassungsausschuss geführt.
Zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Walter Rauch möchte ich eine Klarstellung vornehmen. Bezüglich der Umweltverträglichkeitsprüfung, die ja ein Konzentrationsverfahren ist, und deren Verfahrensdauer möchte ich Folgendes richtigstellen – und wir haben das in der Übersicht von 2009 bis 2015 richtiggestellt und klar dargelegt; wenn Sie sich alle Verfahren diesbezüglich anschauen, erkennen Sie das –: Die durchschnittliche Verfahrensdauer, die Dauer eines Genehmigungsverfahrens, vom Antrag bis zur Entscheidung, beträgt tatsächlich 16 Monate und von der Auflage bis zur Entscheidung neun Monate. Es kann also keine Rede von zehn Jahren sein; das möchte ich richtiggestellt wissen.
Ich denke, mit der vorliegenden Novelle kommt es insbesondere zu einer Vereinfachung und zu einer Beschleunigung. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger kommen schneller zu ihrem Recht und schneller zu einer Entscheidung. Dies gilt insbesondere für das Konzentrationsverfahren, die UVP. Wir haben eine Reihe von Verfahrenserleichterungen umgesetzt und gleichzeitig aber auch sichergestellt, dass nirgendwo materielle Umweltstandards berührt oder abgesenkt wurden, wie das zeitweilig von der Opposition vorgeworfen wurde. Das hat sich in der Debatte im Verfassungsausschuss nicht erhärtet. Sie konnten mir keine einzige Absenkung der Umweltstandards nachweisen. Ich möchte schon einmal festhalten, dass hier mit reiner Polemik vor allem seitens der Grünen-Opposition operiert wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brunner: Sie konnten mir damals keine Antwort geben! Sie haben mir keine Antwort gegeben!)
Frau Abgeordnete Brunner, wenn der Bundesminister, wenn mein Ressort im UVP-Verfahren auf die Rechte zur Vorabstellungnahme verzichtet, um das Verfahren zu beschleunigen, dann geht es darum, dass wir nicht die zuständige Behörde sind – das sind sehr oft Umweltlandesräte aus Ihrem politischen Lager –, und wir wollen diese nicht bevormunden. Das ist der Hintergrund. Wenn es dann weniger zum Abschreiben gibt, ist das vielleicht ein Problem, aber nicht mein Problem. (Abg. Brunner: Und das ist jetzt nicht polemisch?!) Es geht darum, dass wir das Verfahren beschleunigen, und das ist umgesetzt worden. Das ist gut und richtig so.
Wir haben viele Bereiche angesehen, auch beispielsweise die Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte der Gemeinden. Da haben Sie uns vorgeworfen, dass wir sie beein-
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