Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 121

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trächtigt hätten. Das ist nicht richtig, im Gegenteil, die haben wir unangetastet gelas­sen. Wir haben Fristenläufe gestrafft, um die Verfahren zu beschleunigen, damit auch schneller Recht gesprochen werden kann.

In diesem Sinne könnte ich Ihnen noch eine Reihe von Bewilligungstatbeständen auf­zählen, wo wir mit diesen Änderungen einfach einen leichteren Zugang zum Recht ge­währleisten. Wir haben sehr oft auch die unterschiedlichen Mitentscheidungsverfahren anderer Behörden reduziert, um Doppelgleisigkeiten abzuschaffen. Im Bereich des Alt­lastensanierungsgesetzes ist durch eine Vielzahl von Klarstellungen ein leichterer Voll­zug gewährleistet, etwa bei der Beitragsverpflichtung. Wir haben überbordende Einver­nehmensregelungen und Doppelgleisigkeiten abgebaut.

Abschließend möchte ich noch festhalten, dass wir im Sinne der Verwaltungsreform mit gutem Beispiel gemäß unserer Regionalinitiative „Heimat. Land. Lebenswert“ vorange­hen – die Stärkung der ländlichen Regionen beispielsweise mit der Verlagerung des Bundesamts für Wasserwirtschaft aus Wien in ein anderes Bundesland, und zwar in diesem Fall in das Bundesland Oberösterreich, nach Scharfling am Mondsee. Das ist eine gute und richtige Initiative zur Stärkung unserer lebenswerten Regionen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.56.28

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit)|: Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Herr Minister, ich stimme Ihnen zu, wenn Sie sagen: Stärken wir den ländlichen Raum!

Wir behandeln ja heute und morgen noch Themen, bei denen es wichtig ist, dass wir diesen ländlichen Raum stärken, damit wir nicht einen totalen Bauchfleck landen.

Zu Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag des Kol­legen Walter Rauch betreffend die Straffung und Entbürokratisierung der Verfahren – ja, das wollen wir alle! – nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Das ist ein rich­tiger und guter Ansatz.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich in den vergangenen Jahren als wirksames Instrument im Bereich der Umweltvorsorge etabliert. Den rechtlichen Rahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung in Europa gibt die EU in Richtlinien vor. Zur Klärung, ob bei einem Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, muss davor ein sogenanntes Feststellungsverfahren durchgeführt werden.

Aber ich muss in diesem Zusammenhang schon feststellen, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer zu lang ist, Herr Minister, das steht außer Frage – bei Großprojekten viel zu lang, Frau Kollegin Brunner! Durch die lange Verfahrensdauer leidet Österreich enorm im internationalen Wettbewerb. Durch diese oft sehr langen Verfahren gehen auch sehr viele Arbeitsplätze verloren, weil Projekte – große Bauprojekte – nur zum Teil oder überhaupt nicht umgesetzt werden. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass diese Verfahren beschleunigt werden. Ich schließe mich den Worten von Herrn Minister Rupp­rechter an, wenn er sagt: Diese Maßnahmen sind natürlich auch für die Stärkung des ländlichen Raumes wichtig. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten des Teams Stro­nach sowie des Abg. Gerhard Schmid.)

13.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


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