Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 226

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tend war. Es soll zum einen der Eingang umgestaltet werden – etwas, das für die Re­präsentativität sehr wichtig ist –, auf dem Vorplatz sollen zusätzliche Ausstellungsflä­chen eingerichtet werden, und die Hallen sollen von allen Ebenen erreicht werden kön­nen, womit in Richtung der Behindertenfreundlichkeit ein weiterer Schritt gesetzt würde.

Nach Einschätzung des Finanzministeriums ergeben sich dadurch für die nächsten 20 Jahre positive Effekte in einer Größenordnung von 493 Millionen €, davon 184 Mil­lionen für die Stadt Wien. Diese Investition macht also kaufmännisch betrachtet eindeutig Sinn. Ich glaube, wir können diese gemeinsam beschließen. Ganz wichtig ist dabei der Aspekt, dass mit dieser Investition die führende Stellung Wiens sowohl als Konferenz­stadt als auch als Kulturstadt weiter ausgebaut wird.

Es ist eine Win-win-Situation, profitieren werden davon sowohl die heimische Wirtschaft als natürlich auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Wien, aber auch in Ös­terreich insgesamt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

19.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.

 


19.48.09

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Ich darf zitieren: „Herstellung einer der tatsächlichen Nutzung und finanziel­len Verantwortung entsprechenden Eigentümerstruktur“. – Das ist der Hintergrund ei­ner Schenkung des Bundes an das Land Salzburg. Das heißt, diese Objekte stehen bereits in Salzburg oder sind bereits in Salzburg gelagert. Bisher war der Bund finan­ziell dafür verantwortlich, und ab dem Zeitpunkt dieser Schenkung ist der Bund von die­ser finanziellen Belastung befreit. Es geht dabei um wunderschöne Objekte, um kul­turelle Liegenschaften und Mobilien, die für Salzburg einen hohen Identifikationswert ha­ben und damit auch eine touristische Attraktivität bedeuten.

Wir reden da beispielsweise von der Festung Hohensalzburg, der Neuen Residenz, der Kapitelschwemme, der Pferdeschwemme und anderen bekannten Salzburger Objek­ten. Die Übertragung des Eigentums an das Land Salzburg ist grundbücherlich zu voll­ziehen, wobei gleichzeitig ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Bun­des eingehalten und einverleibt werden muss. Der passende Anlass hiefür ist das Jubi­läum 200 Jahre Salzburg bei Österreich, das im Jahre 2016 begangen wurde. Ganz Ös­terreich freut sich, dass dieses wunderschöne Bundesland vor 200 Jahren Teil unseres Ganzen geworden ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


19.50.04

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Eigentumsübertragungen an das Bundesland Salzburg: Aus Anlass des im Jahre 2016 begangenen Jubiläums 200 Jahre Salzburg bei Österreich wurden historische Objekte in das Eigentum des Bundeslandes Salz­burg übertragen. Wenngleich sowohl für die Republik als auch für das Bundesland Salz­burg von einer Win-win-Situation auszugehen ist, ist sowohl seitens des Landes als auch dessen Bevölkerung der Bundesregierung zu danken. Mit der unentgeltlichen Über­lassung von historischen Objekten wie dem Wahrzeichen der Stadt, der Festung mit­samt dem Festungsberg, sowie den Objekten der Universität und so weiter übernimmt das Bundesland Salzburg sowohl die Haftungen als auch die Verantwortung über de­ren pfleglichen Fortbestand.

 


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