Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 248

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21.04.5726. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (2027/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 26. Punkt der Tagesordnung,

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

 


21.05.19

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Gerade weil der Spruch: Aus Schaden wird man klug!, für so manchen politischen Verantwortungsträger, beginnend in der Kommunalpoli­tik bis hin zur Bundesregierung, leider oft nicht oder nur sehr selten zutrifft, ist der Ge­setzgeber gefordert, Vorkehrungen zu treffen, dass nicht durch leichtfertige oder gar rechtswidrige Amtsführung so mancher Ortskaiser den Gemeinden ein immenser Scha­den zugefügt wird, dass man einen solchen Schaden verhindern kann.

Ein entscheidender und richtiger Schritt ist es, die Prüfungskompetenz des Rech­nungshofes auf jene Gemeinden zu erweitern, die einen auffälligen Abbau von Rückla­gen zu verzeichnen haben. Warum dies so ist, möchte ich noch einmal kurz am Bei­spiel der Gemeinde Hartberg erläutern.

Im September 2005 kam es zum Verkauf der gemeindeeigenen Sparkasse an die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG. Für eine Gemeinde, die im Jahr 2016 ein Budget von 25 Millionen € veranschlagt hatte, war der Erlös von 64 Millionen € ein re­gelrechter Geldsegen. Damit aber wurde gleichzeitig der Grundstein für einen sagen­haften Steuerskandal gelegt. Ich habe jetzt leider nicht die Zeit, die Missstände im Ein­zelnen aufzuzeigen, aber ich finde da eine Analyse des „Standard“ vom 12. Juli 2016 sehr bezeichnend, die zeigt, wie leichtfertig mit dem Geld der Hartberger umgegangen wurde. Nach dem Verkauf der Sparkasse war nämlich in Hartberg ein regelrechter Boom an Bauarbeiten zu verzeichnen: Es wurden Straßen saniert (Ruf: Um Gottes willen!), es wurden Großobjekte gezeichnet. Und statt das Geld auf die hohe Kante zu legen oder sinnvoll anzulegen, hat man spekuliert, mit hoch unsicheren Papieren auf den Virgin Is­lands. Und trotz der augenscheinlichen Missstände, die bereits im Jahr 2014 aufge­taucht sind – da war der Topf nämlich leer, von den 64 Millionen ist nichts übrig geblie­ben, es gab sogar ein Minus von 1,2 Millionen € –, hat die Landesregierung als Aufsichts­behörde erst 2016 den Bedarf gesehen, diese Gemeinde zu prüfen.

Kurz nach Beginn der Prüfungstätigkeit hat der Bürgermeister von Hartberg eine un­geahnte Pensionssehnsucht verspürt und ist blitzartig abgetreten. (Abg. Pirklhuber: Ver­ständlich!) – Verständlich, ja. Das Ergebnis ist am 12. Jänner 2017 vorgelegen, und der Bericht war haarsträubend: 61 Missstände wurden aufgezeigt, die Hartberger Stadtre­gierung hat beinahe alle gesetzlichen Grundsätze über Bord geworfen. Die Geschicke von Hartberg, das kann man sagen, wurden wirklich von einer Chaostruppe geführt.

Der zuständige Referent Michael Schickhofer sagte: Ich bin erschüttert. Grundsätze der Kommunalpolitik sind hier aufgelöst. Was andernorts selbstverständlich ist, hat in Hart­berg nicht gegolten. – Der Bericht geht unverzüglich zur Staatsanwaltschaft. Das ist jetzt der Stand. Nur eines muss ich schon sagen: Diese Einsicht hat Herr Michael Schick­hofer sicher schon vorher gehabt, als seine roten Gemeinden pleitegemacht haben. Ich denke da nur an Fohnsdorf, Hart bei Graz und so weiter – also so viel dazu.

Meine Kolleginnen und Kollegen, gerade weil wir aus Fehlern lernen müssen, ist es jetzt dringend notwendig, die Bundesverfassung im Sinne des Antrages zu ergänzen und


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