Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 24

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weisend), sind allein die parlamentarischen Anfragebeantwortungen, die ich bis morgen erledigen muss. Es ist also schon auch sehr viel an Aufwand, der notwendig ist. Das ist aber völlig in Ordnung, ich beschwere mich nicht. Sie sollen aber sehen, dass das etwas ist, das natürlich auch unsere Arbeitskapazität bindet.

Konkret zu Ihrer Anfrage: Warum gibt es mehr an Ermittlungsmaßnahmen? – Das hat zwei Gründe: Einerseits tun wir das, das auch Sie immer wieder zu Recht fordern: Wir sind sehr aktiv in der Strafverfolgung, natürlich verfolgen wir auch alle durchaus neu­artigen Phänomene im Bereich der Computerkriminalität ganz konsequent und inten­siv. Gerade dafür brauchen wir solche Instrumente der Überwachung.

Sie sehen, wie tätig unsere Staatsanwaltschaften sind, nicht zuletzt auch anhand dieser Daten. Man muss nur ein bisschen aufpassen: Diese Statistik beruht auf der Zahl der beantragten Ermittlungsmaßnahmen. Natürlich gibt es immer eine Differenz zwischen den beantragten und den tatsächlich bewilligten Maßnahmen. Warum? – Weil wir auch in diesem Bereich ein wirklich sehr, sehr strenges rechtsstaatliches System haben, das nur dann entsprechende Grundrechtseingriffe zulässt, wenn sie wirklich notwendig und verhältnismäßig und berechtigt sind.

Insgesamt – das sieht man, wenn man sich die Statistik genauer anschaut – haben wir einen Gesamtanstieg der ausgewerteten Ermittlungsmaßnahmen von rund 5,3 Pro­zent. Das ist nicht dramatisch, das entspricht genau dem, was ich gesagt habe: Unsere Staatsanwaltschaften arbeiten intensiv und wirklich sehr, sehr konsequent; und daraus ergibt sich auch diese Zunahme. Ich denke aber, das ist ja letztlich auch in Ihrem Sinne.

Vielleicht noch eine interessante Sache: Die Ausgaben für Telefonüberwachungen sind von 2015 auf 2016 sogar leicht gesunken – Gott sei Dank! –, von 13,35 Millionen € auf 12,5 Millionen €. Das ist gut für unser Budget, aber es zeigt auch, dass wir sehr wohl maßvoll und streng, rechtsstaatlich kontrolliert mit diesen Ermittlungsmöglichkeiten umgehen. Wir tun aber auch viel im Sinne der Verbrechensbekämpfung, und ja, dazu bekenne ich mich.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Wenn ich mir das anschaue, sehe ich, dass diese Ermittlungsmaßnahmen dann notwendig und ziel- und zweckgerichtet sind, wenn es nachher auch zu entsprechenden Verurteilungen kommt. Im letzten Jahr kam es auch zu mehr Verurteilungen, allerdings ist es auch so, dass die Zahl der Frei­sprüche, der Einstellungen und der Abbrüche weitaus stärker gestiegen ist als die Zahl der Verurteilungen.

Sind Sie deswegen nicht viel eher der Meinung, dass die Interessenabwägung viel­leicht nicht so ziel- und zweckgerichtet und verhältnismäßig ist, wie sie sein sollte?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Nein, Herr Abgeordneter, ich würde den gegenteiligen Schluss aus dem, was Sie gesagt haben, ziehen. Das zeigt doch, dass das rechtsstaatliche System gut funktioniert. Es gibt Ermittlungs­maß­nah­men, es gibt Anklagen, es gibt Freisprüche, es gibt Verurteilungen, es gibt alles in einem vernünftigen Ausmaß, so, wie es völlig normal ist für einen Rechtsstaat wie Österreich. So gesehen bin ich auch mit diesen Daten durchaus zufrieden. Man kann beruhigt sein.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 6. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Hagen. – Bitte.

 


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