Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 25

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Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter, Sie haben sicher am Montag in der „Heute“-Zeitung folgenden Artikel gesehen: „Kein Job, trotzdem 2.500 Euro Alimente“. Das betrifft einen Vorarlberger Ingenieur, der arbeitslos geworden ist und 1 500 € Arbeitslosengeld bekommen hat. Er konnte dann die Alimente in der Höhe von 2 500 € nicht mehr bezahlen. Schlussendlich wurde er gepfändet, das heißt, er hatte nur noch das letzte Hemd am Leib. Später – und das ist die Krux an der Geschichte – wurde dann doch festgelegt, dass er nur noch 700 € an Alimenten bezahlen muss.

Es kann mir keiner erklären, dass das Kindeswohl ausschlaggebend war, als er 2 500 € bezahlen musste, denn wenn er jetzt 700 € zahlen muss und bis auf die Unterhose – auf Deutsch gesagt – gepfändet wird, dann stimmt im System etwas nicht.

Herr Minister, Sie haben mehrfach angekündigt, dass das Scheidungs- und Unter­halts­recht modernisiert und verändert wird, daher meine Frage:

288/M

„Wann werden Sie, wie mehrfach angekündigt, das Scheidungs- und Unterhaltsrecht modernisieren?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abgeord­neter, von einer Reform des Scheidungsrechts war, soweit ich mich erinnere, nie die Rede. Das ist nicht vorgesehen und nicht im Arbeitsprogramm enthalten. Sehr wohl aber ist im aktuellen Regierungsprogramm bis 2018 eine Reform des Kindesunter­haltsrechts enthalten. Daran arbeiten wir.

Ihre Ausführungen, insbesondere was den Artikel aus dieser Zeitung betrifft, beziehen sich auf gerichtliche Entscheidungen. Das sind Entscheidungen unabhängiger Richter, die ich mit Sicherheit nicht kommentieren werde. Wenn es so sein sollte, wie Sie sagen, dass es in erster Instanz eine Entscheidung gab, die dann in zweiter Instanz anders ausgefallen ist, dann ist auch das der Beweis dafür, dass das rechtsstaatliche System funktioniert. Ich sehe darin nichts Ungewöhnliches.

Ja, das Kindesunterhaltsrecht soll reformiert werden. Wir sind da aber erst am Beginn, das sage ich auch ganz offen. Heute ist ja das Erwachsenenschutz-Gesetz auf der Tagesordnung, das mussten wir erst fertigstellen, das betrifft dieselbe Abteilung. Wir werden uns aber jetzt dem Unterhaltsrecht mit voller Kraft widmen. Wir sind am Beginn der Arbeiten an einer Reformierung des Kindesunterhaltsrechts.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Minister, da sind Sie mir jetzt ein bisschen billig ausgestiegen, denn die Gerichte können nur so entscheiden, wie wir als Gesetzgeber es ihnen zustehen beziehungsweise vorgeben. Ich denke, da gäbe es dringenden Reformbedarf, wie wir an diesem Fall sehen.

Ich bringe Ihnen einen zweiten Fall, da heißt es: „Besuchskontakt vereitelt: Schmer­zengeld für Vater“. – Ich als Polizeibeamter bin oft damit konfrontiert, dass das Be­suchsrecht nicht gewährt wird, entweder durch die Mutter oder den Vater, je nachdem, wer das Sorgerecht hat. Bei diesen Familienstreitigkeiten kommt dann das Kind in die Zwickmühle oder unter die Räder, und da wird das Kindeswohl natürlich stark ange­kratzt. In diesem konkreten Fall hat der Vater gerichtlich recht bekommen, er bekommt Schmerzensgeld dafür, dass er das Kind nicht sehen durfte. Zu diesem Fall habe ich auch schon einmal eine schriftliche Anfrage an Sie gestellt.

 


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