Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 26

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Doris Bures: Jetzt müssen Sie die Frage mündlich stellen. – Bitte.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (fortsetzend): Die Frage kommt jetzt, und zwar: Was gedenken Sie zu unternehmen, um einem Kind das Recht auf Kontakt mit beiden Elternteilen zu sichern?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Abge­ordneter, ich habe bei meiner Beantwortung nicht versucht, billig auszusteigen, obwohl das budgetär auch Sinn machen würde, aber so ist es nicht.

Man muss sich überlegen, was wirklich das Objekt der Kritik ist: Ist es eine Einzel­fallentscheidung unabhängiger Gerichte, wie das beim von Ihnen geschilderten Fall war oder ist es die legistische Grundlage? – Ich habe Ihnen gesagt, bei der legis­tischen Grundlage soll es Änderungen geben. Es ist mehrfach schon der Wunsch an das Bundesministerium für Justiz herangetragen worden, man solle doch die Judikatur einmal kodifizieren, um klarere gesetzliche Grundlagen zu liefern. Daran arbeiten wir, wie ich gesagt habe. Man darf aber die Kritik an Einzelfallentscheidungen nicht mit der Kritik an der Rechtsgrundlage, an deren Verbesserung wir arbeiten, verquicken.

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Wurm, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, Scheidungen sind für alle Beteiligten eine sehr schmerzliche Angelegenheit. Man hat sich ja zusammengefunden um – unter Anführungszeichen – „ewig“ zusammen­zublei­ben. Am meisten müssen wir auch als Gesetzgeber darauf achten, dass nicht jene am meisten draufzahlen, die oft die Schwächsten bei solchen Streitigkeiten sind – und das sind die Kinder. Sie haben schon angesprochen, dass das Unterhaltsrecht in Ihrem Ressort einer Prüfung unterzogen wird beziehungsweise dass schon Arbeits­kreise dazu tagen.

Jetzt meine Frage: Wann ist zum Beispiel der erste Schritt diesbezüglich zu erwarten? Ich rede von der Kinderkostenanalyse, die ein sehr wichtiger Schritt wäre, um jene, die bei diesen Streitigkeiten oft die Schwächsten sind, nämlich die Kinder, und auch jene, die für die Kinder aufkommen, die für sie sorgen, und das sind in unserer Gesellschaft zum Großteil die Frauen, besser zu schützen.

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Abge­ordnete! Ich stimme Ihnen insofern zu, als dass die Kinder die Schwächsten in der Gesellschaft sind und wir ihnen daher unser größtes Augenmerk schenken müssen. Ich kann nur noch einmal betonen, dass wir am Beginn einer Änderung des Unter­haltsrechts zugunsten der Kinder stehen. Einzuschätzen, wie lange das dauert, das wäre jetzt wirklich nicht seriös. Ich will jetzt nicht irgendwelche Fristen nennen, denn wir sind in der letzten Zeit zu oft von sehr engen Fristvorgaben, die wir aufgrund des aktuellen Regierungsprogramms, aufgrund von Beschlüssen aus der Regierungsspitze erfüllen mussten, überrascht worden.

Ich kann nur sagen, wir haben wirklich schon relativ viele Gesetzesvorhaben durch­gebracht, wie Sie wissen, und wir haben noch einiges vor, aber auch wir haben natürlich irgendwo begrenzte Kapazitäten. Es wird daran gearbeitet, aber ich möchte mich jetzt nicht auf irgendeine Befristung festlegen, wie lange es noch dauern kann, bis wir zu einem konkreten Vorschlag gekommen sind. Sie können aber sicher sein, dass von meiner wirklich hervorragenden Fachabteilung intensiv daran gearbeitet wird.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite