Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 27

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schimanek.

 


Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode, jetzt mittlerweile schon vor sieben Jahren, habe ich einen Antrag auf Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes eingebracht. Damals wurde mein Antrag im Ausschuss vertagt, es gab aber partei­übergreifend Konsens darüber, dass es begrüßenswert wäre, eine parlamentarische Enquete zum Thema Unterhaltsvorschuss in Einbindung mit dem Justizministerium, mit dem Sozialministerium, auch mit der Jugendwohlfahrt und mit den Ländern abzuhalten, denn das betrifft all diese Institutionen. Diesbezüglich müsste man jetzt eigentlich den Turbo starten.

Sie haben gesagt, das steht jetzt im Regierungsprogramm, man spürt aber nicht wirklich viel, und daher meine Frage dazu: Gibt es seitens Ihres Ministeriums bereits Bestrebungen und Gespräche, eine parlamentarische Enquete zum Thema Unterhalts­vorschuss abzuhalten?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Abgeordnete! Es ist Sache des Parlaments, Enqueten abzuhalten. Wenn es eine solche gibt, dann werden unsere Experten sicher gerne zur Verfügung stehen, um dort auch die entsprechende Expertise einzubringen. Dazu sind wir gerne bereit. Das ist aber eine Frage des Parlaments, und da mische ich mich nicht ein.

 


Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zur 7. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Im Anschluss an diese Fragestunde wird heute das Erwachsenenschutz-Gesetz beschlossen werden, das im Bereich der Sachwalterschaft einen Paradigmen­wechsel weg von der Entmündigung hin zur Ermächtigung einleiten wird. Ich denke, das ist ein ganz großer Schritt für die betroffenen Menschen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben. Dieses Gesetz wird von allen – von den betroffenen Men­schen, von den Organisationen, von allen politischen Parteien – als äußerst positiv bewertet.

Wir wissen, dass dieses Gesetz, das wir heute gemeinsam beschließen werden, ein wirklich gutes Gesetz für die Menschen ist. Der einzige Kritikpunkt im Vorfeld bezog sich auf die Änderung des Finanzrahmens, der sich im Vergleich der ursprünglichen Version mit der nun aktuellen Version, die wir heute beschließen werden, doch verändert hat, und darauf, Herr Minister, möchte ich auch meine Frage beziehen:

278/M

„Wie gedenken Sie für das für die Betroffenen so wichtige neue Erwachsenenschutz-Gesetz ausreichend finanzielle Mittel für die Erwachsenenschutzvereine sicherzu­stellen?“

(Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrte Frau Abgeord­nete! Sie wissen, dass der Nationalrat, wenn er ein Gesetz beschließt, erforder­lichenfalls auch die Budgetierung sicherstellen können wird. Der Nationalrat ist der Souverän, und dem hat auch die Regierung zu entsprechen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite