Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 28

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Ich sehe in Bezug auf dieses Gesetz für die nächsten Jahre nicht wirklich ein Finan­zierungsproblem. Ich habe die Diskussion darüber mitverfolgt und auch sichergestellt, im Einvernehmen übrigens mit dem Herrn Finanzminister, dass das, was dafür an zusätzlichen Aufwendungen unsererseits notwendig sein wird – das sind pro Jahr circa 10 Millionen € –, jedenfalls auch von unseren Rücklagen gedeckt werden kann. Das ist für die nächsten Jahre sicher ausreichend. Die Bewilligung dafür, die der Finanz­minis­ter erteilen muss, haben wir für den Fall, dass das notwendig sein sollte, bekommen. Ich verstehe den Finanzminister auch, wenn er sagt, solange Rücklagen vorhanden sind, braucht es kein frisches Geld.

Wenn es erforderlich sein sollte, dass frische Budgetmittel gebraucht werden, dann, dessen bin ich sicher, wird der Nationalrat, der dieses Gesetz als solches beschließt, erforderlichenfalls irgendwann einmal – ich weiß nicht, wann – auch die Budgetmittel dafür freigeben und uns zur Verfügung stellen. Aber das ist ein langfristiges Projekt. Ich glaube auch nicht, dass es jemals ein Gesetz gegeben hat, über dessen Finanzierung über einige Jahre hinaus man sich so viele Gedanken gemacht hat wie in diesem Fall.

Ich kann nur sagen, ich befinde mich wirklich im Einvernehmen mit dem Finanz­minister. Wir haben wirklich kein Problem. Es sind Rücklagen vorhanden, die man sinnvollerweise auflösen sollte, ich sehe darin wirklich kein Problem. Ich freue mich, wenn das heute mit großer Mehrheit beschlossen werden kann, und möchte sagen, ja, es wird schon laufen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Aubauer.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Für uns ist es ganz wichtig, dass die Reform der Sachwalterschaft jetzt in die Gänge kommt, denn viele Senioren fürchten sich davor, dass sie von einem Tag auf den anderen entmündigt werden. Das kann jetzt nicht mehr passieren, denn künftig gilt: mehr unterstützen statt entmündigen.

Für uns ganz wichtig ist, dass die größtmögliche Selbstbestimmung erhalten bleibt, dass also jeder so lange wie möglich und so weitgehend wie möglich über sein Leben selbst bestimmen kann. Meine Frage dazu, Herr Minister: Wie ist im neuen Erwach­senenschutz-Gesetz diese größtmögliche Selbstbestimmung auch abgesichert?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sie ist dadurch abgesichert, dass durch ein zwingendes Klärungsverfahren – im Gesetzestext heißt es Clearing; es braucht wohl immer englische Ausdrücke – im Einzelfall, in jedem Einzelfall, geklärt werden muss, welche Art von Unterstützung denn wirklich notwendig ist. Das heißt, das, was jetzt die Regel ist, die Sachwalterschaft alten Typs, sollte wirklich nur die letzte Möglichkeit sein, wenn es keine andere Möglichkeit der partiellen Unterstützung gibt. Insofern versuchen wir eben wirklich im Einzelfall, nach einem differenzierten Viersäulenmodell die Selbstbestimmung des Einzelnen möglichst lang und möglichst umfangreich aufrechtzuerhalten. Das ist die Neuerung.

Das ist natürlich ein betreuungsintensives Modell, ja, das ist richtig, was natürlich auch der Grund dafür ist, dass es auch Kosten verursacht, aber ich denke, es ist ein Modell im Interesse der Betroffenen. Es ist eine Investition in mehr Menschlichkeit, Autonomie, Selbstbestimmung, und es ist vor allem auch ein Gesetz, mit dem wir meiner Meinung nach die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen wirklich mustergültig um­setzen können.

 


Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zur 8. Anfrage, das ist jene des Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


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