Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 84

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9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1476 d.B.): Erklä­rung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Kasachstans, Perus und der Republik Korea zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (1535 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zu den Punkten 7 bis 9 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Es wird keine mündliche Berichterstattung gewünscht.

Es liegen dazu nur zwei Wortmeldungen vor, dann erfolgt wieder eine Abstimmung, meine Damen und Herren!

Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


12.56.58

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir besprechen unter diesen drei Tagesordnungspunkten zwei, die mit dem Zivilrecht zusammenhängen, und einen, der mit dem Strafrecht zusammenhängt. Ich habe das eher ungern, wenn das vermengt wird.

Ich konzentriere mich auf das strafrechtliche Übereinkommen, das Zweite Zusatz­protokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen. Dieses Zusatzprotokoll übernimmt weitgehend Regelungen, die bereits auf Ebene der Europäischen Union in den Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union getroffen worden sind, und ergänzt – no na, wenn es das Zweite Zusatzprotokoll ist – das Erste Zusatzprotokoll.

Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Regelungen: Rechtshilfeleistungen auch bei Verwaltungsübertretungen hinsichtlich des unmittelbaren Behördenverkehrs zwi­schen den für die Stellung und für die Erledigung von Rechtshilfeersuchen zuständigen Behörden; Informationsaustausch; Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen und Beschuldigten per Videokonferenz; Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen per Telefonkonferenz; Vorschriften zur Einrichtung und zum Einsatz gemeinsamer Ermittlungsgruppen; wechselseitige Unterstützung der Vertragsstaaten durch den Einsatz verdeckter Ermittler; Durchführung kontrollierter Lieferungen von Verbotswaren und grenzüberschreitende Observation.

Da wir innerhalb der Europäischen Union diese Regelungen bereits umgesetzt haben, brauchen wir keine zusätzlichen technischen Maßnahmen zu setzen, daher entstehen uns durch dieses Zusatzprotokoll auch keine zusätzlichen Kosten, die wir tragen müssen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Prinzipiell – wenn ich da ein paar Überlegungen anschließen darf – geht es ja hier um das strafrechtliche Zusammenwachsen Europas. Ich erinnere mich an einen be­rühmten Fall aus der Zeit, in der wir noch nicht in der Europäischen Union waren, an einen Mord, der nicht in Österreich begangen wurde, sondern im Indischen Ozean. Damals gab es sechs Tote und sechs Mal versuchten Mord. Der unmittelbare Täter ist in Österreich zu lebenslanger Haft verurteilt worden, aber sein Komplize ist nach Deutschland gegangen – er war Deutscher – und hat dort eine viel geringere Strafe bekommen.

Ähnlich war der Fall betreffend eine Bank im Südosten Österreichs, als derjenige, der die Bank ausgeräumt hat – auch ein Deutscher –, nach Deutschland gegangen ist und eine relativ geringe Strafe bekommen hat, aber der Bankdirektor hier in Österreich fast die Höchststrafe bekommen hat.

 


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