Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 195

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18.49.08

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrtes Hohes Haus! Das schlagende Argument bei diesem Gesundheitsberufe­register-Gesetz ist, dass man hier versucht, Verwaltungseinsparungen vorzunehmen. Wir sehen das leider ein bisschen anders: Wir meinen, dass ein zusätzliches Bürokratiemonster aufgebaut wird. Und das sagen nicht wir alleine, sondern die betroffenen Berufsgruppen sind da eigentlich ähnlicher Meinung.

Man hat da leider wieder eine typisch österreichische Lösung mit den bekannten Begleiterscheinungen, wie eben einer Doppelstruktur und einem Plus an Verwaltung, gewählt, und das Ganze ist unter Verwaltungseinsparung gecovert. Es tut uns leid, aber wir können das nicht erkennen.

Fraglich ist ebenso, warum die Registrierung, wenn man von diesem Gesetz sowieso über­zeugt ist, nach hinten verschoben ist, wo doch auch der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs eigentlich bereits seit 2014 über ein mehrfach, sogar von Datenexperten gelobtes Onlineregistrierungssystem ver­fügt. Ich verstehe daher nicht, warum man nicht sagt: Schauen wir noch einmal genau und warten noch ein bisschen ab!

Daten sind auch ein Thema, wo wir ein bisschen den Finger in die Wunde legen wollen. Konkret geht es um Datensicherheit. Ich habe hier einen O-Ton, da werden die Daten an die Arbeiterkammer, an die Gesundheit Österreich GmbH und an den Hauptverband geschickt, und da steht, wo sie dann aufbereitet werden. Mit dem Begriff aufbereitet kann ich, muss ich ehrlich sagen, nicht allzu viel anfangen. Da frage ich mich: Wie werden meine persönlichen Daten aufbereitet? Auch dazu gibt es einige kritische Stellungnahmen von Datenschutzexperten.

Wie gesagt: ein nicht optimal gelöstes Gesetz! Im Sinne der betroffenen Berufsgruppen hätte man da, glaube ich, eine eindeutig bessere Lösung finden können. Deshalb können wir dieses Mal leider nicht mitgehen. (Beifall beim Team Stronach.)

18.51


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


18.51.47

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein Sprichwort sagt ja, aller guten Dinge sind drei. Wir diskutieren, wie schon mehrfach gehört, dieses Gesundheitsberuferegister-Gesetz heute zum dritten Mal. Und vielleicht für die Zuseherinnen und Zuseher zum besseren Verständnis: Die Registrierung der Gesundheitsberufe – in diesem Fall handelt es sich um die Angehörigen der Pflegeberufe und des gehobenen medi­zinischen Dienstes – bedeutet, dass systematisch alle Berufsangehörigen an einer zentralen Stelle erfasst werden und dadurch auch gesichert wird, dass diese Berufs­angehörigen eine Ausbildung haben, die den österreichischen Gesetzen entspricht.

Das hat für die Patientinnen und Patienten den Vorteil, dass sie sicher sein können, qualitativ hochwertig behandelt zu werden. Und für die Politik hat es den Vorteil, in der Gesundheitspolitik bei der Ausbildung der Gesundheitsberufe genauer steuern zu können. – So weit, so gut.

Die Registrierung der Gesundheitsberufe entspricht also den Interessen der Patien­tinnen und Patienten, der Berufsverbände und der Politik.

Ich möchte aber zwei Punkte herausgreifen, die ich jetzt etwas näher beleuchten werde. Beide betreffen die Übermittlung der erforderlichen Daten an die Registrie­rungsbehörden. Wir haben ja gestern das Deregulierungsgesetz beschlossen, in dem wir festgelegt haben, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch auf


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