Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 226

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Deswegen ist es wichtig, dass wir mit dem vorliegenden Polizeikooperationsvertrag eine Anpassung des bestehenden Vertrages von 1999 vornehmen. In diesem Polizei­kooperationsvertrag sind höhere Anforderungen an polizeiliche Zusammenarbeit vor­gesehen beziehungsweise ist es auch nötig, auf die Schengenbeteiligung der Schweiz, die Schengen 2008 beigetreten ist, und Liechtensteins, das 2011 beigetreten ist, zu reagieren.

Eine der wichtigsten Neuerungen in diesem Vertrag ist, dass verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Verhinderung auslieferungsfähiger Straftaten von erheblicher Bedeu­tung erleichtert werden. Auch das Einschreiten im grenznahen Bereich auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates ohne vorige Zustimmung bei unmittelbarer erheblicher Gefahr für Leib, Leben und Eigentum wird deutlich verbessert. Das gilt auch für die Zusammenarbeit beim Zeugen- und Opferschutz, für die Unterstützung bei Rückführungen, bei der polizeilichen Durchbeförderung und auch bei der Übergabe von Personen an der Staatsgrenze.

Die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten wird ebenfalls verbessert. Dazu war es aber notwendig, dass auch eine Durch­führungsvereinbarung für diesen Bereich getroffen wurde. Diese wurde am 10. Sep­tember 2015 unterzeichnet. Leider wurde sie dann aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken des Bundeskanzleramtes etwas verzögert, doch diese Bedenken konnten inzwischen ausgeräumt werden. Dazu kann man sagen, dass von den rund fünf Millionen Geschwindigkeitsübertretungen in Österreich rund eine Million von Lenkern mit ausländischer Kraftfahrzeugzulassung begangen werden. Deshalb ist es not­wendig, dass man auch eine entsprechende Nachverfolgbarkeit möglich macht. Ver­kehrssicherheit erfordert eben eine Strafverfolgung von Ausländern sowie von inlän­dischen Autorasern.

Der Polizeikooperationsvertrag enthält unter anderem Bestimmungen zur grenzüber­schreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten, also automatisiertem Kraftfahrzeugzu­lassungsdatentausch, Ausforschung und Vernehmung des Lenkers, Übersendung und Zustellung amtlicher Schriftstücke und auch zur Vollstreckungshilfe.

Alles in allem ist das ein wichtiger Vertrag, der die Sicherheit im Dreiländereck verbessern wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.15.32

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir schon gehört haben, besteht bereits seit 1999 ein Vertrag mit Liechtenstein und der Schweiz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Sicherheits- und Zollbehörden zwischen den drei Ländern.

Das Übereinkommen war damals, vor 18 Jahren, wegweisend und Vorbild für ein gleichlautendes Abkommen mit Deutschland. Auch europaweit hat das trilaterale Abkommen Schule gemacht. 2005 unterzeichneten elf Staaten den sogenannten Prümer Vertrag, manchmal auch Schengen-III-Vertrag genannt. Dieser Vertrag soll die grenzüberschreitende Verhinderung und Verfolgung von Straftaten verbessern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wie die tagtägliche Praxis zeigt, ist der Vertragstext von 1999 nach wie vor eine sehr gute Grundlage für eine enge poli­zei­liche, grenzpolizeiliche Zusammenarbeit zur Gefahrenabwehr und Kriminalitäts­be-


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