Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 227

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

kämp­fung. Trotzdem, sehr geehrte Damen und Herren, ist es nach 18 Jahren an der Zeit, den Vertrag zu überarbeiten und zu modernisieren.

So haben sich zum Beispiel mit dem Beitritt der Schweiz und Liechtensteins zum Schengenraum in den Jahren 2008 beziehungsweise 2011 die Rahmenbedingungen für die grenzübergreifende Arbeit erheblich geändert. Außerdem hat sich in der Praxis gezeigt, dass alle drei Länder nunmehr eine Erweiterung und Konkretisierung der Befugnisse in einigen Bereichen für sinnvoll halten. Besonders betrifft dies Bereiche wie den Zeugen- und Opferschutz; was mir auch besonders wichtig ist, ist der Bereich der Verkehrsregelungen sowie der Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften und das Eingreifen in Notfällen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Nach fast zwei Jahrzehnten kann diese trilaterale grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden aus der Schweiz, Liechtenstein und Österreich zu Recht als Erfolg bezeichnet werden. Und mit der Aktualisierung und Weiterentwicklung der entsprechenden Verträge ist der Weg für die erfolgreiche polizeiliche Zusammenarbeit auch für die nächsten Jahre und Jahrzehnte, wie ich meine, gesichert. (Beifall bei der SPÖ.)

20.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.18.20

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der hier zur Debatte stehende Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit findet natürlich unsere Zustimmung.

Die wichtigsten Neuerungen in diesem trilateralen Vertrag sind, dass verdeckte Ermitt­lungen zum Zwecke der Verhinderung auslieferungsfähiger Straftaten von erheblicher Bedeutung möglich sein sollen. Zeugen- und Opferschutz, Unterstützung bei Rück­führungen, polizeiliche Durchbeförderung, Übergabe von Personen an der Staats­grenze und Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Vor­schriften des Straßenverkehrs sind wichtig.

Laut Informationen aus der Exekutive erleichtern solche Abkommen die Arbeit der Polizei, und das ist vor allem in Zeiten von Kriminaltourismus und einem Ansturm von Migranten ganz wichtig, da diese Arbeit dadurch immer komplexer wird und nur durch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit sinnvoll lösbar ist.

Meine Fraktion stimmt daher diesem Abkommen gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.19

20.19.42

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des Staatsvertrages: Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite