Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 230

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nungspunkt 26, beziehen, in dem der Herr Innenminister von den Grünen belehrt wird. Das ist nicht unsere Art und auch nicht unser Stil, und wir lehnen den Antrag ab.

Sehr wohl sind wir für eine inhaltliche Diskussion, umso mehr, als es uns ein wichtiges und leidenschaftliches Anliegen ist. Dazu laden wir auch unseren Koalitionspartner, die Oppositionsparteien, jeden Abgeordneten hier im Haus ein, um die parlamentarische Kontrolle im menschenrechtssensiblen Bereich, zum Beispiel bei den Geheimdiensten, zu stärken.

Bisher wird diese sehr wichtige Arbeit von einem Teil des Innenausschusses geleistet. Die Ergänzung mit Kolleginnen und Kollegen des Justizausschusses und des Ver­fassungsausschusses würde sicher eine positive Weiterentwicklung bedeuten. Diese würden andere Perspektiven auf menschenrechtsrelevante Fragen eröffnen und eine neue Qualität ermöglichen, auf die man auch weiter aufbauen kann, so wie es im Jahr 2012 durch die Verlagerung des Menschenrechtsbeirates vom Innenministerium zur Volksanwaltschaft gelungen ist und wie es mit den unangemeldeten Menschen­rechtskontrollen durch die Volksanwaltschaft laufend gelingt.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Ruhe war zu Zeiten Metternichs die erste Bürgerpflicht, doch heute, denke ich, bringt uns eine lebendige Demokratie nach vorne. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser ist  zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.29.18

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst vielleicht noch einen Satz zu Ihnen, Herr Abgeordneter Klinger: Ob Sie von der Übervolkung oder von der Umvolkung sprechen, es ist immer das Gleiche. Sie wissen genau, dass Sie damit bewusst provozieren und dass Sie bewusst historisch belastete Begriffe verwenden. (Zwischenruf des Abg. Klinger.) – Es sollte Ihnen bekannt sein, dass der Begriff Umvolkung historisch belastet ist, und weil Sie diesen Begriff nicht verwenden wollen, reden Sie von Übervolkung.

Diese Diktion hat im österreichischen Parlament nichts verloren, das sei Ihnen gesagt! (Beifall bei Grünen, SPÖ, ÖVP, NEOS und Team Stronach.)

Ich möchte zu zwei Anträgen sprechen: Der eine Antrag beschäftigt sich mit Herrn Innenminister Sobotka, wir haben im Menschenrechtsausschuss schon darüber dis­kutiert. Der Herr Innenminister zeichnet sich dadurch aus – ich sage es jetzt einmal freundlich –, dass er ein sehr impulsiver Ideengeber ist oder, anders formuliert, dass er sehr schnell mit einer Idee da ist, die sich nachher sehr schnell als verfassungswidrig herausstellt. (Ruf bei der ÖVP: Na, na, na!) Es gibt eine Vielzahl an Beispielen.

Wir haben schon in mehreren Ausschusssitzungen darüber diskutiert, ich habe aber noch nie eine Erklärung dafür bekommen, warum diese Idee mit der Verfassung vereinbar sein soll. Wir werden es aber heute wieder durchspielen, und dann wird es sich auch erklären, warum wir diesen Antrag stellen, der übrigens ein konstruktiver Antrag ist. Warum er konstruktiv ist, werde ich dann noch erklären.

Das erste Beispiel eines Vorschlags: Vom Herrn Innenminister kam der Vorschlag: elektronische Fußfesseln für Dschihadisten. Jetzt muss man wissen, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt, dann gibt es die U-Haft, da brauche ich keine elektronische Fußfessel. Präventivhaft wäre menschenrechtswidrig, das ist der Punkt.

Wenn die Person in Haft ist, dann ist sie in Haft. Sie könnte früher entlassen werden, wobei ich nicht weiß, ob der Herr Innenminister gefordert hat, dass Dschihadisten


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