Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 231

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früher aus der Haft entlassen werden. Dazu kann ich ihm sagen, dann braucht es die elektronische Fußfessel nicht, diese hat die Justiz bereits. Wenn aber ein Dschihadist einmal seine Haft verbüßt hat, gibt es auch keine elektronische Fußfessel mehr, denn das wäre wieder menschenrechtswidrig. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt, der auch immer wieder kommt: der Zugriff auf gespeicherte Bilddaten, also auf die Videoüberwachung von Unternehmen im öffentlichen Nahbereich. Dabei geht es um die ASFINAG-Kameras. Ja, die ASFINAG-Kameras speichern mit, aber sie speichern zu einem einzigen Zweck mit, nämlich um Verkehrssünder ausfindig zu machen. Es gibt ein Urteil im Zusammenhang mit dem Kaisermühlentunnel, das relativ klar besagt: Die ASFINAG darf speichern. Überschreitet jemand die Geschwindigkeit, so wird er abgestraft, aber für alle anderen ist zu löschen! Das heißt, es darf weder der Innenminister noch sonst jemand auf diese Daten zugreifen, weil die ASFINAG verfassungsrechtlich verpflichtet ist, diese Daten zu löschen. (Abg. Rädler: Gibt’s was zu verbergen?) – Es gibt natürlich etwas zu verbergen, nämlich die Privatsphäre! Die Privatsphäre ist ein Grundrecht, das jeder Bürger und jede Bürgerin in diesem Staat genießt, egal, ob sie etwas gemacht haben oder nicht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

Dritter Punkt: Der Herr Innenminister will an den Grenzen anlasslos die Kfz-Kenn­zeichen erfassen. Der Verfassungsgerichtshof hat aber gesagt, die anlasslose Mas­sen­überwachung ist verfassungswidrig. Es ist wieder ein Problem des Herrn Innen­minis­ters, weil er einen verfassungswidrigen Vorschlag macht.

Nun haben wir einen konstruktiven Vorschlag gemacht, nämlich dass der Herr Innenminister, wenn er impulsive Ideen hat, sich vorher kundig machen soll, wie es um die Grund- und Verfassungsrechte steht, und sich allenfalls Rat und Tat zur Seite holt. Konstruktiv ist das deshalb, weil wir auch einen Misstrauensantrag hätten stellen können, aber das finde ich ein bisschen einfach. (Zwischenrufe der Abgeordneten Rädler und Sieber.)

Versuchen wir einmal diesen Weg, ich glaube, es würde der Verfassung und den Grundrechten guttun und Ihre Kompetenz durchaus stärken, Herr Innenminister!

Mich fragen manchmal Leute: Wie ist das mit dem Herrn Innenminister, weiß er das nicht oder ignoriert er das? – Ich kann es bis heute nicht beantworten.

Letzter Punkt: Es kommt noch ein Antrag zum Schubhaftzentrum Vordernberg zur Abstimmung. Das Schubhaftzentrum Vordernberg ist ein Millionengrab. Pro Monat gehen 400 000 € an eine private Sicherheitsfirma. Diese ist zuständig für die Führung dieses Zentrums, für die Verpflegung, für das Putzen, egal, wie viele Insassen in diesem Zentrum gerade sitzen – in den letzten Jahren waren das immer sehr, sehr wenige.

Daher stellen wir den Antrag, dass dieser Vertrag gekündigt und neu aufgesetzt wird. Wir sind damit nicht allein, auch der Rechnungshof hat bereits diesen Vertrag mit dem privaten Dienstleister in der Luft zerrissen und übt scharfe Kritik sowohl bei der Projektplanung, bei der Vergabe als auch bei der Risikoeinschätzung dieses Schub­haftzentrums. Daher beantragen wir, dass dieser Vertrag gekündigt und neu verhandelt wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)

20.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.34.22

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Diesen aufgelegten Elfmeter der Grünen nehmen wir natürlich gerne auf, denn unsere Beur­tei-


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