Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 234

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stan­den und hat gesagt: Ah, auch die Volksanwaltschaft sieht dieses Problem! – Ich zitiere jetzt wörtlich; Sie hat Folgendes gesagt: 

„Die Einbindung privater Sicherheitskräfte wird von der Volksanwaltschaft grundsätzlich positiv gesehen, aber sie regt an, dass wir diesbezüglich ein eigenes Sicherheitsgesetz machen sollen. Ich begrüße das. Wir kennen das vom Flughafen, von dortigen Sicherheitsdiensten – auch da haben wir ein eigenes Gesetz –, und ich kenne es auch von der Justizagentur, wo die Justizwache im Hinblick auf den unterschiedlichen Ein­satz mit Privaten ebenfalls ein eigenes Gesetz hat. Das heißt, das ist ein Auftrag an den Gesetzgeber, und wir werden sehen, dass wir ihn ehestmöglich umsetzen.“

Jetzt gibt es den Antrag, dass wir das ehestmöglich umsetzen – und die ÖVP ist dage­gen. Das ist einigermaßen irritierend, wenn die Volksanwaltschaft etwas vor­schlägt und es diesbezügliche Vorschläge der Opposition gibt. Sie wollen also weiter­hin nicht, dass es einen gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Rechtsschutz gibt, wenn private Sicher­heitsfirmen beauftragt werden und Menschenrechtsverletzungen bege­hen. Sie umgehen damit grundlegende Verfahrensgarantien, die in der Menschenrechts­kon­vention gewährleistet sind.

Das machen normalerweise nur Länder wie Ungarn oder Polen. Dass sich Österreich da mit einreiht, liegt einerseits an der ÖVP, die das Problem nicht versteht, andererseits an der SPÖ, die da offensichtlich auch nicht mitmachen will. Ich halte es für eine Schande, und es ist zutiefst beschämend, dass – obwohl die ÖVP das Problem offensichtlich schon erkannt hat und die Volksanwaltschaft hier einen Bericht eingebracht hat und ein Problem sieht – hier trotzdem nicht zugestimmt wird. (Beifall bei den NEOS.)

20.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


20.42.03

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Ich beziehe mich in meiner zweiminütigen Rede auf den Tagesordnungspunkt 24 betreffend Schubhaftzentrum beziehungsweise Anhaltezentrum Vordernberg.

Nach Rücksprache mit Bürgermeister Walter Hubner, mit dem ich ja auch als Abge­ordnete aus der Region in sehr engem Kontakt stehe, kann ich Folgendes aus seiner Sichtweise wiedergeben, um auch eventuelle Ungereimtheiten, aber auch Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. – Ich zitiere:

Das Anhaltezentrum Vordernberg erfüllt voll und ganz die Vorgaben des Schub­haftvollzuges und ist ein europäisches Vorzeigeprojekt. (Abg. Rädler – in Richtung Abg. Scherak –: Na?) Die Volksanwaltschaft und der Menschenrechtsbeirat statten dem Zentrum immer wieder Besuche ab, und auch internationale Delegationen zeigen sich von diesem Modell positiv beeindruckt. (Abg. Rädler: Kollege Scherak, na?)

Die immer wieder kolportierten Auslastungszahlen waren eine seinerzeitige Moment­auf­nahme – die Auslastung liegt zwischen 70 und 90 Prozent.

Durch den Vertrag mit der Marktgemeinde Vordernberg und die damit im Zusam­men­hang stehende Beauftragung eines privaten Unternehmens durch die Gemeinde wer­den bestens ausgebildete Polizisten bei einer doch angespannten Personalsituation nicht für nicht hoheitliche Aufgaben gebunden. – Der Bürgermeister stellt sich auch die Frage, ob zum Beispiel ein Polizist den Shop betreiben soll.

Dass es bei der europaweiten Ausschreibung durch die Marktgemeinde Vordernberg keinen weiteren Bewerber für die Erbringung der nicht hoheitlichen Aufgaben gab, kann weder der Gemeinde noch dem Ministerium angelastet werden.

 


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