Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 235

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Es finden im Anhaltezentrum laufend Jours fixes statt, bei denen kurzfristige und un­büro­kratische Adaptierungen und weitere Verbesserungen besprochen und umgesetzt werden.

Das Anhaltezentrum genießt bei den Bürgerinnen und Bürgern eine sehr hohe Akzep­tanz, weil die vom Bürgermeister im Rahmen einer Volksabstimmung ins Treffen geführten positiven Effekte für die Gemeinde eingetreten sind. Die Arbeitsplätze, die durch das private Unternehmen entstanden, sind regional von sehr großer Bedeutung.

Die Vordernberger Bevölkerung mit ihrem Bürgermeister hat diese andauernden, auf Unwahrheiten basierenden Diskussionen satt und will einfach in Ruhe und ohne unqualifizierte Zurufe von außen ihre durch den Vertrag mit dem Bundesministerium für Inneres übernommenen Aufgaben im Interesse der Republik erfüllen. – Zitatende. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Rädler: Das war überzeugend, Kollege Scherak! – Abg. Scherak: Absolut! – Abg. Rädler: Man muss ja nur recherchieren! – Abg. Scherak: Ja, genau! Das machen Sie besonders gerne!)

20.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lintl zu Wort. – Bitte.

 


20.44.35

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf den Antrag der Grünen betreffend Maßnahmen zur grundrechtlichen Sensibilisierung des Innenminis­ters. – Ich finde schon allein den Ausdruck respektlos, das zeigt jedoch die moralische Überheblichkeit der Grünen, die uns allen aber sowieso bekannt ist. (Beifall bei der FPÖ.) Solche Ausdrücke gehören an den Biertisch und sind der Würde dieses Hauses nicht zuträglich. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scherak: Sensibilisierung?)

Aber eines ist zweifellos festzuhalten, nämlich dass Menschen- und Grundrechte auch für die österreichischen Frauen und Männer gelten: Sie haben ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Schutz der Privatsphäre, Schutz des Eigentums und alle anderen verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte, insbesondere das Recht auf Sicherheit gemäß Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Diese Rechte sind jedoch seit der Massenimmigration vermehrt bedroht; wir hören täglich von Übergriffen durch kriminelle Flüchtlinge.

Ihr Vorschlag, Herr Minister, die Asylhöchstzahl zu halbieren, stellt keine ausreichende Maßnahme dar. Wir brauchen eine Nullobergrenze und eine rigorose Abschiebepolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

Finanzielle Anreize als Rückkehrhilfe locken noch mehr Wirtschaftsflüchtlinge an, die sich diese Spezialprämie abholen wollen. Sie wird ein zusätzlicher Anreiz sein, nach Österreich zu kommen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung des Artikel 5 EMRK als wesentlicher Grundsatz der Amtsführung des Bundesministers für Inneres

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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