Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 237

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Österreich hat noch immer und wird noch mehrere Jahre mit den aus Gesetzes- und EU-Rechtsbrüchen der Bundesregierung betreffend die unkontrollierte „Flücht­lingschleu­sung“ nach Deutschland und die unkontrollierte Zuwanderung. 

Mit einer Rückkehrhilfe in Form einer „Spezialprämie“ von 1000 Euro will der Bun­desminister für Inneres Wolfgang Sobotka 1000 Flüchtlinge zur freiwilligen Rückkehr in ihre Heimatländer bewegen. Ein solches Anreizsystem ist nicht geeignet den Flüchtlingsstrom über das Mittelmeer mit seinen leidvollen Auswirkungen auf die Betroffenen Einhalt zu gebieten.

So eine Prämie veranlasst zwar einige illegale Migranten oder Asylwerber, die aus anderen Gründen keine Aussicht auf Asyl haben, in ihre Heimat zurückzukehren, doch werden diese über die großzügige Zuwendung des Österreichischen Staates in ihrer Heimat berichten. Die Folge wird sein, dass die Rückkehrhilfe als Magnet für weiter steigende Migration nach Österreich wirken wird. 

Genau diese Auswirkung macht es Österreich schwer, jenen Menschen zu helfen, die Hilfe benötigen. Asylsuchende, die keine Chance auf Asyl haben und/oder illegal in Österreich sind, sind abzuschieben oder ohne Geldzuwendungen zur freiwilligen Rückkehr zu bewegen. 

Zudem stellt sich die Frage, ob die überschießende Verwendung budgetärer Mittel, insbesondere für den „Rückkehr-Tausender“, anstatt der Verwendung dieser Mittel für Sicherheitsaufgaben mit dem Artikel 5 EMRK, nämlich dem verfassungsmäßig gewährleisteten Recht auf Sicherheit, in Einklang zu bringen ist.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Innenminister, werden aufge­fordert von Überlegungen, die eine "Rückkehrerprämie" für insbesondere abgelehnte Asylwerber zum Inhalt haben, Abstand zu nehmen.

Darüber hinaus sollen bestehende Vereinbarungen auf EU-Ebene, die eine Umvertei­lung von Flüchtlingen nach Österreich zum Inhalt haben, unverzüglich gekündigt werden.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer zu Wort. – Bitte.

 


20.47.11

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Innenminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist die wichtigste Aufgabe des Innenministers, für Sicherheit zu sorgen und sich darum zu kümmern, dass Bedrohungen nicht entstehen und Gefahren entschärft werden – und all das unter genauer Beachtung der Grund- und Menschenrechte. Unser Innen­minister Wolfgang Sobotka macht das in hervorragender Art und Weise. Er ist der beste Innenminister, den wir haben, und keiner in der Regierung kann ihm in dieser Hinsicht das Wasser reichen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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