Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 239

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gegen menschenrechtswidrige Äußerungen, Vorschläge und Handlungen, egal, in welchem politischen Bereich, einstehen.

In diesem Sinne werden wir diesem Antrag nicht zustimmen, aber trotzdem die politi­sche Debatte mit dem Innenminister weiterführen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Ah, da schau her! Öl ins Feuer gießen!)

20.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Schmid zu Wort. – Bitte.

 


20.51.36

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Innen­minister! Grundrechtliche Sensibilisierung des Innenministers – die Flüchtlingswelle mit Bezug auf die von Merkel und Faymann ausgerufene Willkommenskultur erfordert Maßnahmen zur Erhaltung der inneren Sicherheit.

Wenngleich die Vorstellungen des Innenministers dem Grunde nach nachvollziehbar erscheinen, ist eine Übersensibilisierung als Besprechungsgrundlage durchaus not­wen­dig. Eine Problemstellung, von welcher ein Großteil der Bevölkerung auf unter­schiedliche Art betroffen ist, ist einer gemeinschaftlichen Lösung zuzuführen. Erfah­rungs­gemäß stellen diverse Lösungen Kompromisse dar, sodass Besprechungsgrundlagen höher anzusetzen sind.

Das Maß des Erträglichen ist als erreicht zu bezeichnen, sodass Maßnahmen der öffentlichen Sicherheit entsprechend zu straffen sind, wobei darauf zu verweisen ist, dass der Sicherheitsgedanke der Europäischen Union seiner Verpflichtung in keiner Weise gerecht wird. Die Demonstration pro Erdoğan hat klar zum Ausdruck gebracht, mit welcher Macht Parallelgesellschaften in der Lage sind, trotz kurzfristiger Vorbereitung für Unsicherheit zu sorgen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass der Gesetzgeber zur Wahrung der inneren Sicher­heit zu Maßnahmen greift, welche einigen Gruppen nicht passen. Kommt es nun im Rahmen einer Demonstration zu Personen- und/oder Sachschäden, ist es als selbst­verständlich zu betrachten, dass die Verantwortung beim Organisator liegt bezie­hungs­weise ein daraus resultierender Schadenersatz durch den Organisator zu erbrin­gen ist. In diesem Zusammenhang ist seitens der verantwortlichen Verwaltungsorgane darauf zu achten, dass allfällige Gegendemos vermieden werden beziehungsweise eine Konfrontation unterschiedlicher Interessengruppen von vornherein vermieden wird.

Die seit geraumer Zeit wieder aktive Grenzüberwachung für den Transport- und Reiseverkehr ergibt wiederholt Aufgriffe, sodass deren Notwendigkeit als gegeben erscheint. Ist nun angedacht, Binnengrenzübergänge mittels Video zu überwachen, ist diesem Vorgang grundsätzlich zuzustimmen. Über die Dauer der Datensicherung ist zu diskutieren, wobei auf einen Zeitraum von sechs Monaten, ähnlich der Datenspeiche­rung von Telefonaten, zu verweisen ist. Die Überwachung sensibler Geräte hat sich bereits positiv entwickelt und findet weitreichend Zustimmung.

Die Flüchtlingswelle wie auch deren rechtliche Erkennung beziehungsweise daten­mäßige Erfassung wird noch lange nicht als bewältigt zu bezeichnen sein. Die erfor­derlichen Mittel und Ressourcen wie auch der Faktor Kosten sind als ausgeschöpft zu bezeichnen, sodass eine weitreichende Reduktion aufzunehmender Flüchtlinge not­wen­dig erscheint, wobei insbesondere Wirtschaftsflüchtlinge – und diese stellen eine deutliche Mehrheit dar – nicht aufzunehmen sind.

Dem Sicherheitsbedürfnis der heimischen Bevölkerung ist seitens des Gesetzgebers nachzukommen. – Danke.

20.55

 


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