Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 244

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Meine Damen und Herren! Die UN-Konvention verpflichtet uns dazu. Die österreichi­sche Volksanwaltschaft hat in den letzten Jahren die mangelnde Verständlichkeit von Infoblättern festgestellt und kritisiert und ein Umdenken gefordert. Damit wird vielen geholfen, nicht zuletzt der Verwaltung selbst, weil sie weniger Beratungstätigkeit für den einzelnen Bürger/die einzelne Bürgerin aufwenden muss, weil er/sie selbständig agieren kann.

Dieser Antrag wurde im Menschenrechtsausschuss einstimmig beschlossen. Ich be­dan­ke mich für die breite Zustimmung, für den breiten Konsens. Dem Herrn Bundes­minister ein Danke für die, wie ich hoffe, rasche, zeitnahe und umfassende Umsetzung und Durchführung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.10


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Pfurtscheller. – Bitte.

 


21.11.00

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Kollegen und Kolle­ginnen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Heute Vormittag haben wir das neue Erwachsenenschutz-Gesetz debattiert und anschließend beschlossen, und alle haben sich sehr gefreut. Das Motiv für die Ausarbeitung dieses Gesetzes war ja unter ande­rem, behinderten Menschen, aber auch älteren Menschen, dementen Menschen größtmögliche Selbstbestimmung zu ermöglichen und sicherzustellen.

In Rahmen der Debatte hat uns Herr Bundesminister Brandstetter auch erzählt, dass es doch viele Menschen gibt, gerade auch ältere Menschen, die sich oft überfordert fühlen. Er hat uns da von älteren Menschen berichtet, die ihn schon des Öfteren gebe­ten haben, sie zum Beispiel am Fahrkartenautomaten zu unterstützen, weil sie sich nicht ausgekannt haben. Und genau in diese Richtung geht jetzt auch unser Ent­schließungsantrag, in dem wir die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu Infor­mationen fordern, in dem wir eben dieses Thema aufgreifen und versuchen, ein Stück weit zu einer Lösung beizutragen.

Es gibt eine OECD-Studie aus den Jahren 2011/2012, leider keine neuere, die auf­zeigt, dass es in Österreich rund 960 000 Erwachsene gibt, die nicht gut lesen können, die nicht sinnerfassend lesen können beziehungsweise Probleme beim Lesen von komplexeren Texten haben. Das sind circa 15 Prozent der erwachsenen Bevölkerung, die nur kurze Texte zu bekannten Themen verstehen können. Diese Zahl an Menschen setzt sich aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen zusammen. Es handelt sich zum Beispiel um Menschen mit Lernbehinderung, um Menschen mit niedriger Schulbildung, um Menschen mit nicht deutscher Muttersprache, Menschen mit Sehbehinderung, mit Hörbehinderung und auch mit motorischer Behinderung.

Es geht also nicht nur um Menschen mit Behinderung, es geht auch um Migranten und Migrantinnen, um Asylwerber und Asylwerberinnen, die unsere Sprache gar nicht oder nicht gut verstehen. Gerade diese Menschen haben aber sehr oft mit Behörden zu tun und natürlich auch mit dem Innenministerium. Deshalb sehen wir es als sehr wichtig an, dass wichtige Informationen der Behörde in der Leichter-Lesen-Version zur Verfügung gestellt werden, weil das sicher einen guten und wesentlichen Beitrag zur selbständigen Informationssuche für alle Menschen leistet.

Es gibt ja schon Unterlagen in der Leichter-Lesen-Version, es sind aber nur einige wenige; zum Beispiel gibt es eine Information über die Aufgaben des Bundes­krimi­nalamtes. Ich habe mir das angeschaut und muss sagen, das ist wirklich sehr gut verständlich und nachvollziehbar, dass das für Menschen, die sich mit dem Lesen schwertun, leicht lesbar ist. Aber gerade im Bereich der Verwaltung gibt es zahlreiche Informationsblätter, Broschüren, Formulare, die man braucht und die Betroffene auch


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