Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 245

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über ihre Rechte und Pflichten belehren. Und es ist besonders wichtig, dass diese Unterlagen in leicht lesbarer Form vorgelegt werden, so können Missverständnisse möglichst gleich von vornherein vermieden werden.

Ich möchte mich abschließend auch bei allen Fraktionen für die Zustimmung zu unse­rem Antrag bedanken. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.14


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Jarmer. – Bitte.

 


21.15.05

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprachdolmetscher): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute den Entschließungsantrag betreffend „Barrierefreier Zugang zu Informationen“, das heißt, es geht um die Leichter-Lesen-Version, und dazu möchte ich ein paar Worte an Sie richten.

Man möchte mit dieser Entschließung auf die Umsetzung der Leichter-Lesen-Version und auf den barrierefreien Zugang zu Informationen hinwirken und sich dem widmen, man möchte den Menschen dadurch eine barrierefreie Kommunikation ermöglichen. Ich möchte erwähnen, dass die UN-Konvention im Artikel 9 sagt, dass alle Vertrags­staaten verpflichtet sind, für eine barrierefreie Kommunikation zu sorgen. Wir sind wieder einmal an einem Punkt, wo wir darüber diskutieren, ob wir das machen sollen, können, wollen. Eine Verpflichtung dazu gibt es!

Österreich hat den Nationalen Aktionsplan mit 250 Maßnahmen erstellt, und in diesen 250 Maßnahmen kommen auch andere Formen der Kommunikation vor. Es wird beispielsweise gesagt, dass man sich definitiv stärker auf die Leichter-Lesen-Version in Texten konzentrieren muss, aber nicht nur in einem Ministerium, sondern in allen. Eine Analyse hat ergeben, dass sich bis dato nur sechs Ministerien mit der Thematik Leichter-Lesen-Version auseinandergesetzt haben, also nur sechs Ministerien diesbezügliche Initiativen ergriffen haben. Fakt ist, dass alle Ministerien dazu verpflichtet sind, für einen barrierefreien Zugang zu Informationen zu sorgen, und das auch umsetzen müs­sen.

Die VorrednerInnen haben bereits gesagt, dass die Leichter-Lesen-Version, also die leichtere Verständlichkeit von Texten, nicht nur für Menschen mit Lernbeeinträch­tigun­gen förderlich ist, sondern für alle Menschen. Aber oftmals wird die Leichter-Lesen-Version nicht als professionell angesehen, sondern man möchte sich mit seiner kompli­zierten Sprache nach außen hin als professionell verkaufen. Dennoch ist es so, dass eine leicht verständliche Sprache, eine leichte Verständlichkeit für jeden zielführend ist.

Die Barrierefreiheit, die barrierefreie Kommunikation beschränkt sich ja nicht nur auf die Leichter-Lesen-Version, sondern wir sprechen hier auch von der Brailleschrift, von taktiler Kommunikation, von verschiedensten Gebärdensprachen – ein Bereich ist die Leichter-Lesen-Version. Und das, über das wir heute hier abstimmen und dem wir auch zustimmen werden, ist ein kleiner Aspekt der Vielfalt von barrierefreier Kom­munikation, zu der wir uns bekennen, und dieses Bekenntnis dazu ist sehr, sehr wich­tig. Ich denke, es ist ein guter Schritt, dass wir uns dorthin bewegen, aber ich muss dazusagen, das ist ein sehr, sehr kleiner Schritt. Es müsste eine sehr breite Einsicht dafür geben, dass barrierefreie Kommunikation für jeden von Vorteil ist. – Danke sehr. Gute Nacht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

21.18


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


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