Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 246

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21.18.19

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auf einen barrierefreien Zugang zielt die gemeinsame Entschließung von SPÖ und ÖVP ab. Österreich hat sich ja im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention dazu ver­pflichtet, für Menschen mit Leseschwächen Maßnahmen zu setzen. In der Begleit­gruppe zum Nationalen Aktionsplan hat man vor mehreren Jahren schon eine Unter­arbeitsgruppe eingerichtet, die im November 2013 einen Maßnahmenplan vorgelegt hat. Da wurden 48 Maßnahmen angeführt, die als „vordringlich“ erschienen sind, unter anderen die Maßnahme 78: „Aufbau des entsprechenden Fachwissens für Leichter-Lesen-Versionen und Ausbau des Angebotes der entsprechenden Publikationen nach gleichen Standards“. – Das war im Jahr 2013.

Inzwischen gibt es eine Zwischenbilanz zu diesem Nationalen Aktionsplan und dessen Umsetzungen. Und wie man da in der Bundesregierung vorgeht, sieht man an einem konkreten Beispiel. Maßnahme 97 – „teilweise umgesetzt“ – war: „Schaffung von Ange­boten für lernbehinderte Menschen (z.B. Literatur oder Theaterstücke in Leichter-Lesen-Version) [...] – Bund und Länder“. Und das Sozialministerium sagt „teilweise umgesetzt“, weil: „Die Herausgabe eines Kriminalromans in Leichter Sprache (,Die Erbschaft‘) wurde im Jahr 2013 finanziell gefördert.“

Sie sehen also eine Maßnahme als teilweise erfüllt an, weil Sie ein einziges Buch in Leichter-Lesen-Sprache herausgebracht haben. Das ist der Maßstab, den diese Bun­des­regierung für sich selbst setzt.

Ja wenn Sie Behindertenpolitik so machen, geht nichts weiter. Ich hoffe, dass mit diesem Antrag der Sache mehr Schwung verliehen wird. Wirklich glauben tue ich es Rot und Schwarz leider noch nicht. (Beifall bei den NEOS.)

21.20


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


21.20.22

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Wir beschließen heute, dass das Innenministerium verstärkt leicht ver­ständliche Texte, Informationen zur Verfügung stellen soll. Das unterstütze ich in voller Länge und Breite, denn es geht auch um die Umsetzung der UN-Konvention. Meine Kollegin Elisabeth Pfurtscheller hat schon das Erwachsenenschutz-Gesetz, das wir heute beschlossen haben, erwähnt. Was sie nicht gesagt hat, ist, dass dieses Gesetz auch in leicht verständliche Sprache übersetzt wird. Und es ist gar nicht so einfach, ein Gesetz in leicht nachvollziehbarer Form auch inhaltlich prägnant darzustellen.

Wie funktioniert leicht verständliche Sprache? – Sie funktioniert, indem sie mit lern­behinderten Menschen entsteht. Im besten Fall schreiben lernbehinderte Men­schen selbst die Informationen. Und es gibt das Kuratorium für Journalistenausbildung, das eine App entwickelt hat, nämlich news.rechtleicht.at – das kann man gratis auf das Handy herunterladen. Das wird vom Unterrichtsministerium gefördert, und da gibt es leicht verständliche Nachrichten, die man sich bürgernah direkt auf das Handy senden lassen kann. Das sind nicht Informationen und Nachrichten für behinderte Menschen, sondern für jedermann, einfach für Bürger, die an der Gesellschaft teilnehmen wollen.

Auch im Innenministerium ist es ja nicht so, Herr Kollege Loacker, dass noch nichts geschehen ist, im Gegenteil, es wird sehr viel getan. Dafür möchte ich auch dem Innenminister danken. Es gibt im Ministerium eine eigene Beauftragte für leicht ver­ständliche Sprache, und man arbeitet sehr strikt daran, das auch entsprechend um­zusetzen.

 


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