Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 248

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21.28.08

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Damen und Herren! Das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Ge­setz ist letztendlich nichts anderes als die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Es geht dabei im Wesentlichen darum, bei der Nutzung von Funkfrequenzen Gefahren für die Gesundheit und Funkstörungen zu vermeiden. Letztendlich geht es darum, dass Änderungen an der Software, welche die Funkparameter verändern, durch technische Sperren faktisch verhindert werden.

Die Frage ist jetzt: Wie wird das Gesetz umgesetzt? Es hat, so wie es vorliegt, natürlich durchaus auch seine Vorteile, jedoch glauben wir, dass einige Probleme auftauchen werden, und es gibt Nachteile, die bereits jetzt auf dem Tisch liegen. Daher werden wir das nicht unterstützen. Ich werde einige dieser Nachteile anführen:

Der Erste ist, dass die notwendigen Konformitätsbewertungen letztendlich zulasten von alternativer Software und von unabhängigen Softwareanbietern gehen werden. Das heißt natürlich auch, dass es für Start-ups in diesem Bereich zu einer entsprechenden Benachteiligung kommen kann.

Eine weitere negative Folge ist unserer Meinung nach natürlich, dass die Einschrän­kung im Hinblick auf die Alternativsoftware innovationshemmend ist, weshalb sie in dieser Form auch abzulehnen ist.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist noch, dass auch Projekte mit Open-Source-Nut­zungen in Zukunft dadurch gefährdet werden.

Dies sind für uns ausreichend Gründe, diese Materie nicht mitzutragen. (Beifall bei den Grünen.)

21.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Vogl zu Wort. – Bitte.

 


21.30.33

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Wir diskutieren jetzt über das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz. Worum geht es dabei? – Es geht darum, dass wir die Funkanlagen europaweit einheitlich regeln. Wichtig ist bei dieser Regelung vor allem auch eine Nachvollziehbarkeit der Handels­kette, das heißt, dass bei Produkten, die aus Übersee nach Europa kommen, für Kon­sumentinnen und Konsumenten nachvollziehbar ist: An wen können sie sich wenden? Wer ist verantwortlich für die Konformität dieser Produkte? Hier liegt auch eine Verantwortung beim Importeur.

Ich möchte mich beim Ministerium sehr herzlich bedanken, wo man sich auch mit den Anregungen, die im Begutachtungsverfahren eingelangt sind, wirklich intensiv auseinandergesetzt hat, auch mit jenen Gruppen, die diese Initiativen eingebracht haben. Es hat ja auch im Ausschuss noch einmal eine Abänderung und eine Ausschussfeststellung gegeben, gerade was die Warneinrichtungen betrifft.

Kollegin Lichtenecker! Ich verstehe nicht ganz, warum ihr diesem Antrag nicht zustimmen könnt. Worum geht es? – Natürlich um das Thema, dass es, wenn heute Funkanlagen betrieben werden – und die Zahl von Funkanlagen wird immer größer –, nicht sein kann, dass User die Funkfrequenz und die Signalstärke manipulieren.

Es ist wichtig, dass Funkanlagen auf die Signalstärken in Europa abgestimmt sind, damit die Benutzer solcher Anlagen sich nicht gegenseitig stören. Und natürlich haben wir jetzt noch eine interne Diskussion, und die haben wir auch im Ausschuss ganz intensiv geführt, dass aufgrund der Größe dieser Chips und aufgrund der Kosten-


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