Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 249

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situation manche die Vermutung haben: Aha, wenn da eine Sperre der Manipulation erfolgt, dann wird es auch nicht mehr möglich sein, in Zukunft eine andere Software aufzuspielen.

Wir haben ganz klar auch noch in den Erläuterungen geregelt, dass dieses Gesetz eindeutig nicht sagt, dass eine alternative Software auf diese Chips nicht aufgespielt werden kann. Und diese Diskussion, die in der Community jetzt losgetreten wurde, führt auch dazu, dass es immer mehr Chiphersteller, namhafte Chiphersteller, gibt, die sagen, sie werden auch in Zukunft für die User die Möglichkeit anbieten, Open-Source-Anwendungen zu nutzen, weil es einmal eine andere Bedienoberfläche gibt, weil es Verbesserungen im System gibt, weil wir natürlich die Erfahrung haben, dass solche Anwendungen sehr rasch veralten und Updates aufgespielt werden müssen. Das heißt, das Ziel, auch dieser Hersteller, namhafter Hersteller, ist es, weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass es diese Möglichkeit gibt.

Wir können natürlich in den Markt nicht eingreifen, wir können nur die Rahmen­bedin­gungen schaffen. Die Rahmenbedingungen geben es vor, dass in Zukunft weiterhin die Möglichkeit besteht, und man sieht auch, wenn man die Diskussion in der Community verfolgt, dass dieses Angebot tatsächlich geschaffen wird. Das ist ja nicht nur ein Phä­nomen, das Europa betrifft, dieses Phänomen betrifft genauso die USA. Darum bin ich mir auch sicher, dass wir hier gemeinsam etwas schaffen werden und dass man letztendlich dann auch sieht, dass wir hier wirklich praxistaugliche Anwendungen schaffen.

Es gibt ja auch Ausnahmen in diesem Gesetz, damit Sie, wenn Sie heute auf Messen eine neue, innovative Funkanlage präsentieren wollen, diese dort in Betrieb nehmen können, auch wenn sie noch nicht diesen Richtlinien entspricht. Also auch dafür ist gesorgt worden, dass diese Maßnahme auch in der Praxis umsetzbar ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


21.33.43

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon angesprochen, dass es sich hier um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, bei der auch Hersteller und Inverkehrbringer von Funkanlagen einbezogen werden.

Wenn man sich ein bisschen umgesehen hat, vor allem bei der Vorbereitung im Aus­schuss sowie jetzt für das Plenum, wurde einem bewusst, wie viele Gerätschaften eigentlich unter diese neue Richtlinie fallen. Das beginnt beim Mobiltelefon, das betrifft einen Bewegungssensor, den Autoschlüssel, der per Funk das Auto aufsperrt oder zuschließt, oder, wie vom Herrn Minister heute auch in einer APA-Meldung the­matisiert, eine WLAN-Puppe oder ferngesteuerte Spielzeuge. All das betrifft diese Richt­linie, und natürlich noch vieles mehr.

Worum geht es? – Es geht darum, eine einheitliche Regelung für diese Anlagen zu schaffen. Das betrifft die Einhaltung von Normen, es betrifft aber gleichzeitig auch die Notifizierung dieser Hard- und Software, und es betrifft natürlich auch im Sinne des Konsumentenschutzes, aber gleichermaßen auch im Sinne eines fairen Wettbewerbs ein einheitliches Beschwerdeverfahren sowie auch die Möglichkeit, die dem zustän­digen Minister eingeräumt wird, Warnungen auszusprechen, beispielsweise bei Rück­rufaktionen oder auch bei Verkaufsbeschränkungen.

 


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