Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 251

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darüber nachdenken, ob das jetzt irgendwie genormt ist oder nicht, und nicht mehr darüber nachdenken, wie sicher es ist.

Genau da muss und soll dieses Gesetz, inklusive des im Ausschuss angenommenen Abänderungsantrages in Richtung Konsumentenschutz, einsetzen, das natürlich – und daran denkt man als Konsument und als Laie auch gar nicht mehr – gefährliche Produkte ausschließen soll.

Wo gibt es doch noch ein bisschen, sagen wir einmal, Kritikpunkte oder Punkte, wo man sagt: Schauen wir, wie sich die Zukunft entwickelt!? – Die Internetprovider haben in ihren ersten Stellungnahmen – das hat die Kollegin von den Grünen schon er­wähnt – gesagt: Na ja, Software-Updates und Ähnliches und das Thema Routerzwang und so weiter sind darin zu berücksichtigen.

Ich sage aber nur eines: Das Ganze ist Teil einer Philosophie oder einer Möglichkeit, einen Monopolisten ausbilden zu lassen, und genau das haben wir im ganzen Sektor, vom Telekommunikationsgesetz angefangen. Wir haben in Österreich vom alten Monopol der Post- und Telegraphenverwaltung ausgehend eine Marktliberalisierung durchgeführt. Danach waren wir ein Musterbeispiel, und zwar nicht nur in Europa. Ich kann mich an die Reisen mit der Kollegin Bayr nach Südamerika erinnern, wo wir gefragt wurden, wie wir das so toll gemacht haben. Von dieser Mustersituation kommen wir aber seit nicht ganz zehn Jahren immer mehr weg.

Wir bilden wieder ein Monopol, nämlich A1 aus, und ich frage mich, warum wir das machen. A1 ist nicht mehr die österreichische Firma, das ist nicht vergleichbar mit den ÖBB oder sonst jemandem, sondern das ist eine private Firma, die einem Mexikaner gehört, auch wenn Österreicher dort arbeiten. Ich frage mich, warum wir – teilweise gnadenlos – vonseiten der Gesetzgebung, der Verordnungen und so weiter dieser Firma die Monopolbildung begünstigen.

Ich finde das nicht gut, wenngleich ich in Summe dieses Gesetz doch noch gut finde. Wir müssen aber auf die Punkte, die von den Internetprovidern und den ganzen Fachbereichen als Kritikpunkte eingebracht wurden, aufpassen. Es ist wichtig, dass man, wenn sich herausstellt, dass es nicht so gut war, wie wir es jetzt annehmen, rasch nachschärft. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.41


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


21.41.25

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann es relativ kurz machen. Es ging darum, eben eine Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen, und wir waren da in sehr, sehr engen Grenzen beim Gesetzesvorschlag, weil die Richtlinie – das ist fast ungewöhnlich – relativ detailgetreu und detailgenau war. Ich denke, das ist nicht so schlecht gelungen und wollte noch auf etwas eingehen, das mehrmals angesprochen wurde.

Wir haben die Kritik aufgenommen, die insbesondere den Einsatz von alternativer Open-Source-Software betrifft. Es gibt da zwei Anwendungsgebiete: Auf der einen Seite war es im alten Recht teilweise möglich, bei den Frequenzen Open Source zu verwenden. Das ist natürlich nicht optimal, weil das schon einer gewissen Stabilität bedarf. Auf der anderen Seite sind aber all die anderen Anwendungsfälle jetzt auch für Open Source offen, weil wir natürlich erkannt haben, dass Open-Source-Software oft effizienter und praktischer ist als die herkömmlich installierte.

 


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