Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 153

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1. der Volksanwaltschaft für den Betrieb der Rentenkommission nach dem Heim­opferrentengesetz (HOG) ausreichende Mittel für juristisches Personal einschließlich einer Berücksichtigung im Stellenplan,

2. ausreichende finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb der Rentenkommission inklusive der für das Clearing erforderlichen Kosten, und

3. dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ausreichend Mittel für die Projektförderung zur Beratung und Unterstützung der Opfer sowie zur Prä­ven­tion

aus allgemeinen Budgetmitteln jährlich zur Verfügung gestellt werden.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.55.24

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Ich möchte zuerst Herrn Peham begrüßen, der heute bei uns ist und seinen 60. Geburtstag feiert. – Alles Gute! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich komme nun zu meinem Beitrag: Als wir alle die Berichte von den Gewaltopfern in den ehemaligen Kinderheimen hörten, war ganz Österreich erschüttert über die Dinge, die den Jugendlichen passiert sind; sie wurde geschlagen, erniedrigt, missbraucht, bedroht und mussten in ihrer frühesten Kindheit sehr viel Leid erfahren. Dies haben Organisationen wie der Weisse Ring oder die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft unter der Leitung von Waltraud Klasnic dokumentiert und aufgearbeitet. Für die so ermittelten Opfer gab es Einmalzahlungen oder Entschädigungen und Kostenüber­nahme für psychotherapeutische Betreuungen.

Darunter waren sehr viele, die nach 1945 aus ihren Familien genommen und in kirch­liche oder städtische Heime gebracht wurden. Ihnen ist sehr viel Unrecht widerfahren. Wir haben es auch heute schon gehört: Das Parlament hat sich die Aufarbeitung zum Ziel gemacht und den Staatsakt als ersten Schritt zur Geste der Verantwortung gesetzt.

Wir haben diese Gesetzvorlage auch im Ausschuss diskutiert; es ist darum gegangen, dass es auch ein Hearing gegeben hat, in dem die Betroffenen ihre Abänderungs­wünsche vorbringen konnten. Jene, die in Heimen von Bund, Ländern oder Kirche missbraucht wurden und eine pauschale Entschädigung bekommen haben, erhalten in Zukunft, ab Juli 2017, eine Rente von 300 €, brutto für netto.

Darüber hinaus haben auch jene, die Opfer in Pflegefamilien und Internaten geworden sind, die Möglichkeit, jetzt einen Antrag zu stellen. Es gab auch Abänderungswünsche, dass dies nicht bei den Sozialversicherungen passiert, sondern bei der Volksan­waltschaft, wo sensibel mit dem Thema umgegangen wird. Es sollte eine unbürokra­tische Stelle mit der notwendigen Sensibilität sein, denn diese Menschen hatten oft nicht einmal in den Familien die Möglichkeit, darüber zu sprechen. Daher ist uns der würdige Umgang ganz wichtig.

In diesem Sinne begrüße ich diesen Gesetzvorschlag, mit dem Verantwortung über­nommen wird für das, was passiert ist. Wir wollen aber auch in der Zukunft für unsere Kinder Verantwortung tragen. Diese Ereignisse sollen uns täglich in Erinnerung gerufen werden, damit so etwas nie wieder passiert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.59

 


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