Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 152

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aus allgemeinen Budgetmitteln jährlich zur Verfügung gestellt werden.“

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Sehr geehrte Damen und Herren, damit ist auch die Finanzierung dieser Aufgaben, die wir der Volksanwaltschaft und dem Sozialministerium übertragen, sichergestellt.

Abschließend lassen Sie mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, Folgendes festhalten: Unsere politischen Parteien haben in vielen Bereichen und zu vielen Themen unterschiedliche Positionen. Umso mehr bedanke ich mich hier bei allen Sozialsprecherinnen und -sprechern, dass es möglich ist, dieses so wichtige Gesetz für die betroffenen Heimopfer im Anschluss in der dritten Lesung einstimmig zu be­schließen. – Vielen, vielen Dank für die tolle und sachliche Zusammenarbeit im Aus­schuss. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich

und Kolleginnen und Kollegen betreffend Heimopferrentengesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über den TOP 2, Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1596 der Beilagen

Nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) soll die Volksanwaltschaft eine weisungs­freie Rentenkommission einrichten, der jedenfalls Vertreter von Opferhilfeorga­nisa­tionen angehören. Sie soll im Wesentlichen Vorschläge für schriftliche begründete Empfehlungen des Kollegiums der Volksanwaltschaft an die Entscheidungsträger erstatten, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rentengewährung nach dem HOG vorliegen.

Für die Volksanwaltschaft müssen die erforderlichen Ressourcen (Personal, Kosten der Rentenkommission, Clearing) vom Bundesminister für Finanzen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Das HOG soll mit 1. Juli 2017 in Kraft treten bzw. wird die Kommission ab diesem Zeitpunkt tätig werden.

Für die im HOG vorgesehene Projektförderung (Beratung, Unterstützung, Prävention) sind dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die erfor­derlichen Mittel aus dem allgemeinen Budget durch den Bundesminister für Finanzen zur Verfügung zu stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass

 


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