Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 151

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.50.12

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Sozialminister! Vor allem: Sehr geschätzte Frau Präsidentin des Nationalrates! Du hast mit diesem Staatsakt vor fünf Monaten ein wichtiges Zeichen gesetzt und es möglich gemacht, Politik und Kirche dazu zu bewegen, ein ganz wichtiges Zeichen für all jene Menschen, die in der Vergangenheit in der Jugend oder im Kindesalter miss­braucht worden sind, zu setzen. Deshalb nutze ich die Gelegenheit, mich auch ganz persönlich bei dir, Frau Präsidentin, zu bedanken, dass du dich dieses sensiblen Themas angenommen und für eine Lösung eingesetzt hast. – Vielen, vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Der nächste Schritt lag bei unserer Bundesregierung. Sie hat sich dazu bekannt, den betroffenen Opfern etwas zu ermöglichen, nämlich eine Rente, die einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden soll. Das war dann jener Teil der Aufgabe, die dem Sozialausschuss zugekommen ist. Wir haben uns dieser Aufgabe, glaube ich, ausschließlich sachlich gewidmet und die Themen sehr fair abgehandelt. In den letzten Wochen ist es letztendlich auch gelungen, sowohl im Sozialausschuss als auch im Expertenhearing, eine Lösung zustande zu bringen, die im Gesamtpaket noch wesentlich weiter geht, als es ursprünglich vielleicht angedacht war.

So ist es mir auch ein ganz besonderes Bedürfnis, mich bei allen Experten in diesem Bereich, bei allen Klubs im Parlament, aber auch bei den Experten im Sozialminis­terium, bei allen Sozialsprecherinnen und -sprechern und unserem Sozialminister recht herzlich dafür zu bedanken, dass es gelungen ist, ein Gesamtpaket zu beschließen.

Die inhaltlichen Punkte sind von den Kolleginnen und Kollegen, Sozialsprecherinnen und -sprechern im Vorfeld ausführlich dargestellt worden. Es ist mir aber wichtig, noch einen Punkt richtigzustellen: Es heißt, dass dieses Heimopferrentengesetz für all jene gilt, denen bis 31. Dezember 1999 ein derartiges Schicksal widerfahren ist. Für alle Fälle danach ist das Verbrechensopfergesetz zuständig.

Was noch nicht erwähnt wurde, ist die Finanzierung, deshalb möchte ich hier folgen­den Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Gerald Loacker, Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heimopferrentengesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass

1. der Volksanwaltschaft für den Betrieb der Rentenkommission nach dem Heim-opferrentengesetz (HOG) ausreichende Mittel für juristisches Personal einschließlich einer Berücksichtigung im Stellenplan,

2. ausreichende finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb der Rentenkommission inklusive der für das Clearing erforderlichen Kosten, und

3. dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ausreichend Mittel für die Projektförderung zur Beratung und Unterstützung der Opfer sowie zur Prä­vention

 


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