Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 165

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ist der Zugang so schwer wie in Österreich! Sie erzählen da die Unwahrheit!) – Nein, nein! Das Ziel im Umgang mit diesen Menschen muss sein, ihnen Qualifikationen zu geben, die ihnen dort helfen, woher sie kommen, um einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung ihrer Gesellschaft, ihrer Herkunftsgesellschaft, zu leisten, und nicht umgekehrt. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Sie sehen, dass vor allem im rot-grünen Wien die Zahlen explodieren, die Min­dest­sicherung aus allen Fugen gerät. (Abg. Schwentner: Warum? – Weil Sie verhindert haben, dass es bundesweit eine einheitliche Mindestsicherung gibt!) Ich glaube nicht, dass sie dafür gemacht worden ist. Ich würde einfach vorschlagen, auch da einen neuen Weg zu gehen. Die Asylwerber sind in der Grundversorgung, sie werden großteils mit Sachleistungen betreut. Schlagen Sie diesen Weg auch bei den aner­kannten Asylanten ein. Solange jemand nicht den Einstieg ins Erwerbsleben findet und einer Beschäftigung nachgeht und Versicherungszeiten und damit Ansprüche erwirbt, soll er in der Grundversorgung bleiben. Das ist doch ein vernünftiger Ansatz. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich als Österreicher muss ja zunächst einmal auch Versicherungszeiten erwerben, bevor ich Anspruch auf Arbeitslosengeld et cetera habe.

Ich glaube, dass Sie da in eine falsche Richtung unterwegs sind, und das werfe ich insbesondere der ÖVP vor. Ihnen (in Richtung SPÖ) werfe ich es weniger vor, denn von Ihnen kenne ich nichts anderes, aber bei der ÖVP ist schon das Problem gegeben, dass man nach außen hin so tut, als würde man einen harten Kurs in dieser Frage fahren, und hier hierinnen, wenn es um konkrete Beschlüsse geht, bringen Sie Dinge auf den Weg, die in genau die gegensätzliche Richtung gehen, und das ist nicht ehrlich. (Beifall bei der FPÖ.)

15.42


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


15.42.49

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Kickl! Sie haben mich heute etwas verwirrt, was Sie sonst nie schaffen, denn alles, was Sie hier gesagt haben, würde das Arbeitsmarkt­inte­grationsgesetz betreffen; das wird aber heute nicht verhandelt, sondern wir reden über das Ausländerbeschäftigungsgesetz. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Meine Damen und Herren! Beim Ausländerbeschäftigungsgesetz handelt es sich in erster Linie um eine Umsetzung der EU-Richtlinie für Saisonarbeiter. Derzeit ist es ja so, dass nach aktuell geltendem Recht ein Erntehelfer, der unter § 5 des Auslän­derbeschäftigungsgesetzes fällt, nur in der Kranken- und Unfallversicherung versichert ist und sonst nirgends, und diese Sonderregelung stellt nach der Saisonarbeiter­richtlinie eine verbotene Diskriminierung dar und wird nun mit dieser Neuregelung aufgehoben, und zwar konkret mit Ablauf des 30. Juni dieses Jahres.

Es bleibt allerdings ganz klar die Einschränkung auf die Bereiche Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und es bleibt auch die dazugehörige Arbeitsmarktprüfung be­stehen. Zusätzlich gibt es auch eine Reihe weiterer Neuerungen, die diesen Bereich besser und exakter regeln sollen. Die Gesamtzulassungsdauer eines Saisonniers wird von derzeit maximal zwölf Monaten innerhalb der letzten 14 Monate auf maximal neun Monate innerhalb von zwölf Monaten reduziert. Die Beschäftigung von Stamm­saisonniers ist nur mehr für maximal neun Monate möglich, nicht wie bisher zehn Monate. Saisonarbeitskräfte, die in den letzten fünf Jahren bereits einmal beschäftigt waren, sollen gegenüber neuen Saisonniers bevorzugt bewilligt werden. Und für die Zulassung ist nunmehr eine ortsübliche Unterkunft nachzuweisen, und es kommt zur


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite