Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 209

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Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Rosenkranz eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs 3 GOG-NR

des Abgeordneten Dr. W. Rosenkranz, Hagen und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 2063/A der Abgeordneten Jürgen Schabhüttl, Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird (1610 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 3 lautet der neu angefügte § 6 Absatz 2:

„(2) Eine Versammlung, die den politischen Aktivitäten von Drittstaatsangehörigen in ihrem Heimatstaat dient und bei der die beabsichtigte Teilnahme von Vertretern aus­ländischer Staaten und von Vertretern internationaler Organisationen oder anderer Völkerrechtssubjekte angezeigt wurde, und den anerkannten internationalen Recht­grundsätzen, den völkerrechtlichen Verpflichtungen oder den demokratischen Grund­werten der Republik Österreich zuwiderläuft, kann von der Bundesregierung untersagt werden.“

2. Ziffer 6 (§ 16 Absatz 2) wird gestrichen.

Begründung

Das Versammlungsgesetz 1953, in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013, beinhaltet die Möglichkeit zur Untersagung einer Veranstaltung, wenn der Zweck der Veranstaltung den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet.

Mit dem neuen § 6 Absatz 2 soll klargestellt werden, dass die Bundesregierung nur in diesen speziellen Fallkonstellationen der politischen Tätigkeit von Drittstaatsan­gehö­rigen in Österreich entscheidet und die unter § 16 genannten Behörden nicht mit diesen Fällen belastet werden.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


18.02.45

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novellierung und Adaptierung des Versammlungsrechts machen wir dieses vollzugsfähiger. (Abg. Steinhauser: Vollzugsfähig ist ...!) Es wird dadurch vor allem, und das ist ja ein wesentliches Ziel, die Sicherheit und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger


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