Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 229

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Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu türkischem Todesstrafen-Referendum in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

19.04.1914. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 (GewO) abgeändert wird (2081/A)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Schließlich gelangen wir zum 14. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


19.04.41

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kolle­gen! In der Gewerbeordnung bin ich auf einen Punkt gestoßen, der mich etwas befremdet, deswegen dieser Antrag. Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden Ihren Nachbarn anzeigen oder irgendwo ein Vergehen melden und bekämen dann einen Bonus aus diesen Strafzahlungen, wenn Strafen verhängt werden! Das würde Sie, glaube ich, befremden. In der Wirtschaftskammer ist es allerdings Usus, in der Gewer­beordnung ist es sogar mit § 372 verankert.

Konkret heißt das, jeder Mann und jede Frau kann, wenn er oder sie ein Vergehen, also landläufig als Pfusch bezeichnet, irgendwo feststellen, eine Anzeige machen, und das wird dann von der Bezirksverwaltungsbehörde weiterverfolgt. Das Merkwürdige daran ist allerdings, dass die Wirtschaftskammer österreichweit sogar Mitarbeiter damit beschäftigt, in den Bundesländern unterschiedlich strukturiert. Momentan sind es sieben Mitarbeiter in den verschiedenen Bundesländern, die nur mit diesem Thema befasst sind. Ich bezeichne diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Kopfgeldjäger, weil zum Schluss die Wirtschaftskammer davon profitiert.

In den letzten zehn Jahren waren das 19 Millionen € – das ist nicht wenig, 19 Millio­nen € –, die die Wirtschaftskammer aus Strafgeldern bekommen hat. Das müssen sie sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die BH hat die Arbeit, der Staat macht die Arbeit, verfolgt diese Anzeigen, es werden Strafen vorgeschrieben, die


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