Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll175. Sitzung / Seite 230

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später aufgrund dieses Paragrafen an die Wirtschaftskammer weiterüberwiesen wer­den.

Jetzt werden die Gegenargumente kommen, ich kenne diese: Die Kammer verwendet dieses Geld für sozial bedürftige Unternehmerinnen und Unternehmer. – Das ist aber sowieso die Aufgabe der Wirtschaftskammer, das ist auch an anderer Stelle festgehalten. Ich bin der Meinung, die Kammer sollte ihren Apparat ein bisschen hinter­fragen, die Zehnfachstrukturen hinterfragen. Warum brauchen wir alle Gremien neun Mal und auf Bundesebene noch ein zehntes Mal? Da könnten wir einige Millionen Euro einsparen. Diese 19 Millionen €, die die Wirtschaftskammer aus Strafgeldern erhält, sind sofort aus dem Gesetz zu streichen. Diese Querfinanzierung ist einfach nicht okay. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Themessl.)

Weiters kommt dann noch zum Tragen, dass es Datenschutzbedenken gibt. In Tirol ist sogar ein Verfahren eingeleitet worden, weil die Wirtschaftskammer nicht die recht­lichen Grundlagen hatte, um die Daten aus dieser Pfuschbekämpfung abzuspeichern.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch erwähnen, dass wir die Finanzpolizei haben. Wir wenden uns natürlich nicht gegen die Pfuschbekämpfung per se, aber dafür gibt es die Finanzpolizei und nicht Privat- oder Berufsdetektive wie in Oberösterreich. Es gibt dort Berufsdetektive, die das im Auftrag der Wirtschaftskammer verfolgen. Das ist sehr befremdlich und gehört dringend aus dem Gesetz gestrichen, damit wir hier Rechts­sicherheit haben und damit wir diese merkwürdigen Kopfgeldprämien abschaffen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Themessl.)

19.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


19.07.46

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Lieber Matthias Köchl! (Abg. Öllinger: Ja bitte, sag etwas!) Um welche Strafgelder handelt es sich denn dabei? – Im Regelfall Strafgelder für unerlaubte Gewerbeausübung. (Zwischenruf des Abg. Themessl.) Wer sind die Opfer bei diesem Gesetzesbruch? – Die Unternehmer, die ordnungsgemäß auf Gewerbeschein arbeiten, ihre Steuer zahlen, das sind die Geschädigten. (Abg. Öllinger: Auch die Arbeitnehmer …!) – Nein, falsch, Karl, denn die werden nach dem Kollektivvertrag bezahlt, und zwar unabhängig davon, ob der Geschäftsgang schlecht ist, und wenn die Firma in Konkurs geht, bekommen sie ihr Geld aus dem Insol­venzentgeltsicherungsfonds ausbezahlt, daher stimmt dieser Zwischenruf als Argu­ment nicht! Die Geschädigten sind die anderen in der Branche. (Zwischenruf des Abg. Köchl.)

Was du mit diesem Antrag willst, ist, dass das Geld, welches jetzt via Wirtschafts­kammer für sozial Bedürftige fließt, also für die Opfer davon, nicht mehr dorthin, sondern ins allgemeine Budget kommt. Also ganz ehrlich, das ist nicht ganz die Position, die ich von der grünen Fraktion gewohnt bin. (Abg. Öllinger: Na, na!)

Im Übrigen erinnere ich daran, viele hier im Hohen Haus sind der Meinung, dass die Strafgelder für zu schnelles Fahren auf der Straße oder für das Fahren ohne Führerschein – das wäre noch vergleichbarer – in den Straßenbau fließen soll; am liebsten zweckgewidmet, auch dort kommt es den anderen zugute. (Zwischenruf des Abg. Köchl.) Auch dieses System haben wir, und, ganz ehrlich, ich sehe da nicht wirklich einen Grund zur Änderung. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Ich finde, dass die Geschädigten durch das Verhalten auch am Ende des Tages Nutznießer sein


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