Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 99

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14.12.31

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch kurz auf Tagesordnungspunkt 5 eingehen, den Antrag des Kollegen Hafenecker. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Grundsatz im Kraftfahrgesetz lautet, dass im öffentlichen Verkehr nur Fahrzeuge verwendet werden dürfen, die zum Verkehr zugelassen sind und ein behördliches Kennzeichen tragen – dabei geht es auch um Abstellen und Parken im weitesten Sinn.

Wir diskutieren über derzeit rund 800 000 Wechselkennzeichen, das heißt, 400 000 Au­tos mit Wechselkennzeichen stehen eigentlich, und wenn nur ein Viertel der Fahrzeug­besitzer die Autos im öffentlichen Bereich abstellt, reden wir von 100 000 Fahrzeugen. Das Problem ist, dass es gerade in den Städten eine große Parkplatznot gibt, und wenn diese 100 000 Fahrzeuge zusätzlich auf diesen Flächen stehen, kommt es zu massiven Verschärfungen.

Es ist schon angesprochen worden, dass es nach § 82 möglich ist, eine Ausnahme­regelung zu bekommen. Über diese Ausnahmeregelung entscheidet die Behörde, und die weiß, ob Platz für weitere parkende Autos vorhanden ist oder nicht. Diese Entschei­dungen sollten wir der Behörde überlassen.

Es ist auch angesprochen worden, dass ohne Kennzeichentafel natürlich über das Pickerl festgestellt werden kann, wer der Fahrzeughalter ist. Wir wissen aber auch, dass man ein Fahrzeug abmelden kann und das Pickerl trotzdem am Auto bleibt. Das heißt, es ist ein wesentlich größerer Aufwand, festzustellen, ob dieses Fahrzeug noch zugelassen ist oder nicht, ob man es abschleppen kann oder nicht.

Deswegen werden wir den Grundsatz im Kraftfahrgesetz weiterhin so beibehalten wie bisher. (Beifall bei der SPÖ.)

14.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


14.14.25

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte kurz die Position der ÖVP zum Antrag der FPÖ betreffend Abstellung von Kfz mit Wechselkennzeichen skizzieren.

Die Gründe, warum die gesetzliche Situation so ist, wie sie jetzt ist, wurden ent­sprechend dargelegt. Kollege Lipitsch hat das sehr ausführlich gemacht. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es jetzt schon die Möglichkeit gibt, bei den zuständigen Gemeinden einen diesbezüglichen Antrag zu stellen, allerdings – und das stimmt auch, was im Antrag der FPÖ drinsteht – werden solche Anträge sehr selten positiv erledigt. Das hat den Grund, dass die Stellflächen für Fahrzeuge insbesondere in den Städten, inzwischen aber auch in den ländlichen Gemeinden rar geworden sind. Viele Gemeinden haben inzwischen tatsächlich Probleme mit dem ruhenden Verkehr. Mit dem Vorschlag der FPÖ würde diese Situation verschärft und klar zulasten der anderen Verkehrsteilnehmer, vor allem auch zulasten der Städte und Gemeinden gehen.

Aus meiner Sicht ist es zulässig, zu verlangen, dass jene, die mit einem Kennzeichen zwei Fahrzeuge bedienen, auch für den nötigen Stellplatz sorgen. Nach dem be­sprochenen Antrag würden diese Kosten auf die Öffentlichkeit überwälzt, das heißt, dass die Kosten Einzelner dann von der Gesamtheit, sprich vom Steuerzahler, zu tra-


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