Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 159

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sagt hat, dass der Herr Bundeskanzler „mit eingezogenem Schwanz wie ein kleiner Zwergpinscher“ unterwegs ist, habe ich mir gedacht, für dieses Parlament geniere ich mich heute – aber es wird wieder vorbeigehen. Ich bitte Sie: Lassen wir Derartiges in den nächsten paar Wochen bleiben! Damit tut sich niemand etwas Gutes. Das ist mir wichtig. Reißen wir uns ein bisschen zusammen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über Tagesordnungspunkt 1 zur Durchführung einer kurzen Debatte.

15.01.25Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Doris Bures (den Vorsitz übernehmend): Wir gelangen nun zu einer kurzen Debatte auf Antrag des Herrn Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 49/A betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird, eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner, keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Der Erstredner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte, Sie haben das Wort.

 


15.02.20

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor drei Stunden hat unser nunmehr nicht mehr anwesender Bun­deskanzler Kern das Versprechen abgegeben, dass in den nächsten zwei Monaten eine lebendige Phase des aktiven Parlamentarismus beginnen wird (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS), in der es auch neue Mehrheiten geben kann. Er hat auch ein Zweites versprochen – das war schon am Sonntag in der „Pressestunde“ –, nämlich dass er Anträge der Grünen und der NEOS, wir beide haben das beantragt, zur Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare annehmen will. (Abgeordnete der Grünen platzieren Schilder mit den Aufschriften: „Für gleiche Rechte 365 Tage im Jahr“ und „Gleiche Liebe, gleiche Rechte“ sowie Regenbogenfahnen auf ihren Pulten.)

Das heißt, es gibt eigentlich die Zusage von Bundeskanzler Kern, wenn man diese zwei Zusagen zusammenführt, dass die SPÖ das Anliegen von NEOS und Grünen auf Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare unterstützt. Das ist eine gute Nachricht. Es ist erfreulich, dass es da eine erste Bewegung gibt.

Jetzt werden manche fragen: Gibt es keine anderen Sorgen? – Es gibt viele Anliegen und viele Themen, die wir in den nächsten Monaten hier diskutieren und beschließen können. Das ist eines davon. Es ist ein Thema, bei dem viele auf zeitgemäße Rah­menbedingungen warten; und sie warten zu Recht auf zeitgemäße Rahmenbedin­gungen, weil die Ehedefinition aus dem ABGB aus dem Jahr 1811 ist.

Seit 1811 ist unsere Welt vielfach revolutioniert worden. Eines hat alles überstanden: die Ehedefinition, die ist wie im Jahr 1811 und daher schlicht nicht mehr zeitgemäß. Diese Ehedefinition geht auch von der Unzertrennlichkeit aus. Nun wissen wir, dass die Scheidungsrate bei 50 Prozent liegt. Das kann uns gefallen oder nicht, das können wir


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