Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 232

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18.59.24

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Zum Integrationsgesetz: Mit der Aufnahme Zigtausender Flüchtlinge – und dabei handelt es sich fast ausschließlich um Wirtschafts- und Sozialflüchtlinge – ist Österreich mit massiven Kostenbelastungen konfrontiert, welche durch den Steuerzahler zu erbringen sind.

Es ist wichtig, dass Österreich von asylberechtigten Flüchtlingen Integration einfordert, auch wenn Asyl nur ein Recht auf Zeit darstellt. Integration ist auf unterschiedlichen Ebenen die Voraussetzung für einen Aufenthalt in Österreich. Beiträge zur Integration werden umfangreich und mit hohem finanziellem Aufwand durch Österreich erbracht, im Gegenzug sind durch Fremde Leistungen zu erbringen, welche zumindest die Anerkennung heimischer Umgangsformen unter Beweis stellen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Gelungene Integration ist überwiegend infrage zu stellen – dies gilt insbesondere gegenüber der weiblichen Bevölkerung. In diesem Zusammenhang sind Burka sowie Kopftuch im öffentlichen Bereich als diskriminierend zu untersagen.

Gleich gestaltet es sich bei der Integration von fremden Männern mit österreichischer Staatsbürgerschaft in Bezug auf den Grundwehrdienst. Es kann kein Verständnis dafür aufgebracht werden, dass die vorgeschriebene militärische Kopfbedeckung zum Beispiel durch einen Turban ersetzt wird. Das ist der falsche Weg einer Integration.

Ebenso sind ein Streichen heimischer Kost wie Schweinefleisch in Schulküchen, Spitälern und derlei Einrichtungen sowie deren Ersatz durch Halal-Fleisch, das durch tierquälerisches Schächten gewonnen wurde, eine Integration in die falsche Richtung.

Wenngleich Bildung als auch ein fester Arbeitsplatz einen wesentlichen Beitrag zur Integration leisten, ist bei einer anhaltend hohen Anzahl arbeitsloser Arbeitnehmer der Vermittlung österreichischer Arbeitssuchender der Vorzug einzuräumen.

Die österreichische Gesetzgebung ist in vielen Bereichen auf die Bundesländer abge­stimmt beziehungsweise als Landesgesetzgebung verankert. Bei der Integration von Flüchtlingen ist die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Gesetzgebung vor­aus­zusetzen.

Eine soziale Gleich- oder gar Besserstellung Fremder gegenüber der heimischen Bevölkerung ist gerade unter dem Deckmantel der Integration abzulehnen. Asyl ist kein Recht auf Dauer und Asylmissbrauch ist mit allen Mitteln zu verhindern. – Danke.

19.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.02.20

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Es ist heute schon erwähnt worden: Wir machen heute einen sehr großen Schritt, wir führen heute das verpflichtende Integrationsjahr ein. Es geht dabei um schnellere und effizientere Eingliederung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft – ein sehr wichtiger Schritt, wie ich meine –, und es werden Tausende, nämlich 15 000 MigrantIn­nen und Asylberechtigte, davon profitieren.

Es gibt dafür ein angemessenes Entgelt, das sich in der Höhe der Mindestsicherung bewegen wird. Ich sage das auch deshalb, weil mir noch in Erinnerung ist, Herr Bundesminister Kurz, dass Sie ständig von Ein-Euro-Jobs gesprochen haben, dass die Rede davon war, dass wir nur einen Euro zu zahlen hätten. Ich bin froh, dass dieser


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