Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 264

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betreffend Kostenüberprüfung von Ausnahmen von der Vignettenpflicht sowie von der Einführung von Kurzzeitvignetten

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 8, Bericht des Budgetausschusses über den Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitätspro­gramm für die Jahre 2016 bis 2021 (III-385/1617 d.B.) in der 179. Sitzung am 16. Mai 2017

Von Einführung der Vignettenpflicht 1997 bis Dezember 2013 gab es auf der A12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Ausfahrt Kufstein Süd u.a. aufgrund einer Wei­sung der damaligen Verkehrsminister keine Vignettenkontrollen. Mit 1. Dezember 2013 wurden diese jedoch eingeführt.

Die Einführung der Vignettenkontrolle war und ist vor allem für die betroffenen Anrainer und die gesamte Stadt Kufstein mit vielen Nachteilen wie stark steigendes Verkehrs­aufkommen und massive Staus verbunden. Viele aus Deutschland kommende Urlauber und Tagesausflügler verzichten auf den Kauf einer Vignette, weichen auf dem Weg in den Süden auf mautfreie Landes- und Gemeindestraßen aus und lösen damit eine wahre Verkehrslawine auf Kufstein und die umliegenden Gemeinden und Dörfer aus.

Verschärft wird diese Situation durch die aufgrund der Flüchtlingskrise aufgenom­menen Grenzkontrollen, die zu weiteren umfangreichen Staus führen und unzählige Autofahrer dazu verleiten, in diesem Bereich die Autobahn zu verlassen und die ohnehin schon verstopften Landes- und Gemeindestraßen zu befahren, was die schon lange an der Grenze ihrer Belastbarkeit angekommene Bevölkerung und auch die Tiroler Wirtschaft noch weiter belastet.

Anträge auf Aufhebung der Vignettenpflicht auf der A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis Kufstein Süd (A12) haben allsamt bislang keine Mehrheit gefunden.

Im Zuge der Debatte zur Einführung der Digitalen Vignette und den dabei einge­brachten Antrag der Abgeordneten Carmen Schimanek zur Aussetzung der Vignetten­pflicht auf der A 12 Ende April 2017, der auch die Zustimmung der beiden Tiroler ÖVP-Abgeordneten Mag. Johannes Rauch und Mag. Josef Lettenbichler fand, meinte etwa der ÖVP-Abgeordneter und -Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger: „….Jetzt kommen wieder einige Regionen wie zum Beispiel Linz oder natürlich auch Kufstein zu Recht aufs Tapet, denn die Anrainer sind vom Lärm und vom Verkehr betroffen. … Ich bin der Meinung, es ist legitim, darüber zu diskutieren, ob nicht beispielsweise für die Kufsteiner eine Kurzzeitvignette eine mögliche Erleichterung sein kann. … Das heißt, mein Ersuchen an Sie, Herr Bundesminister, als Eigentümervertreter der ASFINAG wäre, dass wir schlicht und einfach eine Kostenüberprüfung machen: Was würde eine Kurzzeitvignette – ob das eine Dreitagesvignette et cetera ist, muss man prüfen – auf gut Deutsch kosten? – Erst dann kann man bewerten, ob es uns das wert ist, eine solche Kurzeitvignette einzuführen….“

Änderungen in Bezug auf die Vignettenpflicht wie Ausnahmen bei bemauteten Straßen oder die Einführung von Kurzzeitvignetten haben Auswirkungen auf das österreichi­sche Budget; das jährlich vorzulegende Stabilitätsprogramm stellt den nationalen, mittelfristigen Haushaltsplan dar. Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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