Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 23

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Die geschützte geografische Angabe, g.g.A., ist in der EU-Verordnung 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel klar geregelt. Die zwei ver­schiedenen Kategorien für Herkunftsbezeichnungen, Ursprungsbezeichnungen und geo­grafische Angaben, entsprechen den in den Mitgliedstaaten bestehenden Gepflogen­heiten und wurden daher in die EU-Verordnung übernommen.

Bei den geografischen Angaben gründet sich die Beziehung oft auf den Ruf dieser Be­zeichnung, das heißt, ein Produkt aus einem bestimmten Gebiet, Stichwort Tiroler Speck, wird deshalb nachgefragt, weil es bei den Verbrauchern und Verbraucherinnen ein be­sonderes Ansehen genießt oder weil eine besondere Herstellungsform dahintersteht. Dieses Ansehen leitet sich aber nicht zwingend aus der Rohstoffherkunft ab, das habe ich auch wiederholt klargestellt. Ein Rohstoff wird durch die besondere Produktions­form veredelt, und dadurch ist auch diese Herkunftsbezeichnung zulässig und richtig.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Jetzt muss ich ein bisschen auf den Inhalt des Schreibens eingehen. Es hat natürlich wieder ein ganz wichtiges öster­reichisches Agrarprodukt, die Mandel, herhalten müssen – wenn man nämlich zum Bei­spiel zu wenig Mandeln hat, dann darf man welche importieren. In der Einleitung der Ant­wort von Präsident Juncker heißt es aber, diese EU-Regelung diene dazu, die Rechte von Landwirten und Erzeugern an lokal geprägten Namen zu schützen.

Jetzt frage ich: Was ist nach deinem Dafürhalten die Wertschöpfung für die Tiroler Bau­ern, wenn aus dänischen Schweinen mit ungarischem Brennholz Tiroler Speck erzeugt wird?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Die Produktspezifikation aller österreichischen geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen und damit auch die für den Tiro­ler Speck sind auf der Homepage des Patentamts veröffentlicht und für jede interes­sierte Person zugänglich. Das Patentamt ist auch die Stelle, die das zulässt.

Interessierte Verbraucher und Verbraucherinnen haben damit wirklich die Möglichkeit, sich über die genaue Beschaffenheit von g.U. und g.g.A. zu informieren. Die Regelun­gen verlangen sehr wohl, dass Tiroler Speck in Tirol produziert wird. Eine Produktion von Tiroler Speck außerhalb Tirols ist nicht zulässig. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Steinbichler: Aber die Schweine ...!) – Ja, habe ich etwas anderes gesagt? (Ruf bei der FPÖ: Was ist das für eine Antwort? – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das war eine andere Frage! – Zwischenruf des Abg. Pirklhuber. – Ruf bei der FPÖ: Da wird irgend­etwas vorgelesen ...! – Abg. Steinbichler: Rädler, du sollst zuhören – nicht Zeitung le­sen! Da wirst du nie gescheiter!)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 7. Anfrage, jener des Herrn Abge­ordneten Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundes­minister! Herr Bundesminister, Stickstoffoxide entstehen bekanntlich als unerwünsch­tes Nebenprodukt der Verbrennung von Treib- und Brennstoffen bei hoher Temperatur. Der Hauptverursacher ist, wie wir wissen, der Verkehrssektor, aber auch die Industrie und der Sektor Kleinverbrauch tragen dazu bei. Beim Feinstaub, das wissen wir alle, sind die Hauptverursacher der Verkehr, insbesondere Dieselfahrzeuge, der Straßenstaub, der Hausbrand und im Bereich der Industrie hauptsächlich die Bauwirtschaft.

Die schädlichen Folgen für die Umwelt und die Bevölkerung sind evident, und entspre­chende Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes sind umwelt- und gesundheitspoli­tisch absolut notwendig. Daher meine Frage an Sie, Herr Bundesminister:

 


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