Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 161

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Worum geht es konkret? – Die Vertragsstaaten müssen dafür sorgen, dass die Ver­wendung von Quecksilber bei der industriellen Produktion deutlich reduziert wird. Ab 2020 ist es verboten, quecksilberhaltige Produkte – und ich denke, das ist richtig –, wie bestimmte Leuchtmittel oder Thermometer, zu produzieren oder zu verkaufen. Zudem dürfen Quecksilberabfälle – das wurde auch schon erwähnt – nur unter strengen Aufla­gen gelagert und in den entsprechenden Zentren entsorgt werden.

Die Konvention ist das erste weltweite Regelinstrument, mit dem zukünftig der Primär­bergbau von Quecksilber eingedämmt sowie die Herstellung und der Handel mit queck­silberhaltigen Produkten, wie Batterien, elektronischen Bauteilen, Seifen, Pestiziden und Messinstrumenten, beschränkt werden. Laut einem Bericht der Europäischen Umwelt­agentur ist die Verbrennung von Kohle und anderer fossiler Brennstoffe weltweit der Hauptverursacher von Quecksilberemissionen. Weitere wesentliche Quellen sind die Me­tall- und die Zementproduktion, Abfalldeponierungen, Krematorien sowie – das ist auch interessant – die Goldgewinnung, denn auch da entsteht Quecksilber.

Auch schon gesagt worden ist, dass sich Quecksilber negativ auf unsere Gesundheit, insbesondere auf das Nervensystem auswirkt. Ich denke daher, es ist unsere Verpflich­tung, dafür zu sorgen, dass dieses Übereinkommen nicht nur beschlossen, sondern tat­sächlich auch realisiert wird, nämlich im Sinne der Bevölkerung und vor allem auch zum Schutz unserer Kinder. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.24


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


17.24.44

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um eine Regierungsvorla­ge zur Reduktion von Quecksilber: Das Minamata-Abkommen ist ein völkerrechtlich ver­bindliches Instrument, das auf eine weltweite Reduktion beziehungsweise gänzliche Eli­minierung des Quecksilbereinsatzes abzielt.

Man muss auch wissen, dass das stark toxische Schwermetall Quecksilber auf das zen­trale Nervensystem wirkt und schwere akute oder chronische Vergiftungen hervorrufen kann. Wir haben heute schon gehört, dass durch diesen Vorfall in Minamata in den Fünf­zigerjahren Tausende Menschen mit Quecksilber vergiftet wurden und dass circa 2 000 Menschen dadurch starben – Kollege Johannes Rauch hat es bereits angespro­chen –, weil eine Fabrik dieses Schwermetall ins Wasser abgeleitet hat, die Menschen Fische und Meeresfrüchte aus dieser Bucht gegessen haben und dieses Schwermetall ihnen die Gesundheit ruiniert hat. Viele Menschen leiden noch heute darunter.

Generell ist es daher einfach richtig – und es wurde angesprochen –, dass man das Queck­silber verbannen sollte. Es wäre ein großer Wunsch, dieses EU-Vorhaben beziehungs­weise den generellen weltweiten Verzicht umzusetzen. – Danke schön. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)

17.26

17.26.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, dem Ab­schluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1614 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich darf Sie bitten, wenn Sie zustimmen, ein Zeichen zu geben. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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