Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 137

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung und Valorisierung der Bundesgelder für alpine Hütten und Wege

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, umgehend eine auf zumindest 4 Mio Euro pro Jahr valorisierte Fortführung der Bun­desförderung für die alpinen Hütten und Wege für die Jahre ab 2018 sicherzustellen.“

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Ich bitte um Unterstützung. (Beifall bei den Grünen.)

13.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit mit in Verhandlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde betreffend Rücknahme der Steuererhöhung auf Nächtigungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht 1652 d.B. des Tourismusaus­schusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 (III-390 d.B.)

Die Tourismusbetriebe wurden bei der letzten Steuerreform in einseitiger und sachlich wenig nachvollziehbarer Weise über Gebühr zur Gegenfinanzierung herangezogen. Neben der realitätsfremden Verlängerung der Abschreibungsdauern anstelle der gebo­tenen Verkürzung stieß besonders die Anhebung der Umsatzsteuer auf Nächtigungen von 10 auf 13% zurecht auf massive Kritik der Branche und von Vertretern aus allen Parteien, weil sie die hohe Bedeutung des Tourismus für die österreichische Volks­wirtschaft und Leistungsbilanz konterkariert. Zum einen haben Nachbarländer Öster­reichs niedrigere Umsatzsteuersätze auf Logis. Zum anderen droht der umsatz­steuer­liche Nachteil voll durchzuschlagen, sobald sich in wichtigen Konkurrenzländern die innere Sicherheit stabilisiert und Urlaubsgäste diese Länder nicht mehr meiden. Und schließlich entstand durch die nun unterschiedliche Besteuerung von Logis und Frühstück mehr statt wie stets in Aussicht gestellt weniger Bürokratie für die Unter­nehmen.

Volkswirtschaftlich wäre die Rücknahme, also die erneute Reduktion auf 10%, schlech­testenfalls ein Nullsummenspiel: UnternehmerInnen würden verbleibende Einnahmen wieder investieren, dies hätte vor allem regionalwirtschaftlich eine direktere und wirksamere Hebelwirkung.

Da die nachteiligen Effekte eindeutig belegt sind, ist es nicht zielführend, wie vom zuständigen Minister geplant zwei Jahre abzuwarten und erst dann zu evaluieren, sondern es muss rasch zugunsten des Tourismus gehandelt werden.

 


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