Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 196

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Wir kennen das aus unserem eigenen Land – von den Bezirksgerichten über die Lan­desgerichte bis zu den Höchstgerichten –, dass wir immer wieder mit dem Problem konfrontiert werden, dass es mehr Verfahren gibt, dass es Massenverfahren gibt und dass diese Masse an Verfahren die Funktionsfähigkeit unserer Höchstgerichte strapa­ziert, sagen wir einmal so. Das wissen wir von allen drei Höchstgerichten. Daher braucht es immer wieder Regeln, um da entsprechenden Zugang zu gewähren.

Unter diesem massenhaften Ansturm leidet sozusagen auch der Europäische Gerichts­hof für Menschenrechte, der da gewisse Maßnahmen setzt, um auf der einen Seite, in formeller Hinsicht, Ordnung zu schaffen, um es sich leichter zu machen. Der Euro­päische Gerichtshof für Menschenrechte hat das auf eine Art und Weise gemacht, die relativ originell ist, nämlich mit einem Formular. Jeder, der eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einbringt, muss das Formular des Ge­richtshofes, das aus dem Internet herunterladbar ist, verwenden, und zwar das aktuelle Formular. Wenn jemand heute nicht das Formular von 1. Jänner 2016, sondern das von 1. Jänner 2014 verwendet, wird er schon zurückgewiesen, und das kann natürlich, da auch diese Anträge fristgebunden sind, zum Verfall des Anspruchs führen.

Es ist verständlich, dass man da nach Ordnung strebt. Wir müssen allerdings aufpas­sen, denn die Einschränkung des formellen Teils bringt immer auch eine Einschrän­kung des materiellen Rechts mit sich.

Wenn wir Grund- und Freiheitsrechte ernst nehmen, wenn wir die Rechte des Ein­zelnen ernst nehmen, dann müssen wir auch die Individualbeschwerde aufrechter­halten. Im preußischen Landrecht hat es an einer Stelle geheißen, dass die Gesetze jemandem, dem sie ein Recht geben, auch die Mittel geben, es durchzusetzen. – Diese Mittel müssen auch in diesem Fall zur Verfügung gestellt werden.

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen: Die Kollektivierung des Rechts im formellen Sinn birgt die Gefahr der Einschränkung der Rechte des Einzelnen, der Individual­beschwerde. Das sage ich im Hinblick darauf, dass es hier gemeinsame Vertreter gibt, dort Gruppenklagen, dort Voraussetzungen; es hängt von der Zustimmung anderer Leute ab, dass der Einzelne seinen Anspruch durchsetzen kann. Da müssen wir sehr vorsichtig sein. Gerade wenn wir die Grund- und Freiheitsrechte ernst nehmen, müssen wir auch die Individualbeschwerde ernst nehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


16.41.46

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Antrag der KollegInnen Kirchgatterer und Pfurtscheller betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte werden wir absolut zustimmen. Vor allem geht es uns darum, dass das Individualbeschwerderecht nicht durch neue Zu­gangs­beschränkungen eingeschränkt wird; da schließe ich mich auch den Ausfüh­rungen meines Vorredners an, das ist für uns ganz klar.

Zu dem Punkt, den Kollege Hagen angesprochen hat, was in Afghanistan in den letzten Wochen und Monaten passiert ist und wahrscheinlich auch derzeit passiert: Die Situation ist so, dass 2017 Terroristen ein Krankenhaus überfallen haben; sie haben dort sieben Stunden herumgeschossen und Handgranaten in Patientenbetten gewor­fen. Die Bilanz beträgt 49 Tote. Stellen Sie sich das vor: Sie liegen im Krankenhaus, es kommen bewaffnete Leute und werfen Handgranaten in Ihr Bett! – Dieses Bild ist,


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